Sitzung des Gemeinderates Geldersheim vom 25. Mai 2023
Öffentliche Sitzung:
1. | Feuerwehrangelegenheiten; |
Bericht des Ersten Kommandanten Thomas Starek der Freiwilligen Feuerwehr Geldersheim, aktuelle Entwicklung und Feuerwehrbedarfsplan
Erster Kommandant Thomas Starek geht in seinem Bericht ausführlich und umfassend auf die personelle Entwicklung, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Geldersheim ein. Zum 01.Januar 2023 betrug die Stärke der aktiven Wehr 64 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner. Nach zwei Jahren coronabedingter Einschränkungen konnten die Atemschutzträger wieder die Atemschutzstrecke an der Feuerwehrschule in Würzburg besuchen. Eine Strahlenschutzübung bei der Feuerwehr in Schweinfurt wurde durchgeführt, eine umfassende Schulung mit Führerscheinprüfung konnte abgehalten werden. Im Jahr 2022 wurde die Freiwillige Feuerwehr Geldersheim zu 41 Einsätzen gerufen. Neben 21 Bränden, 14 technischen Hilfeleistungen, drei Gefahrguteinsätzen wurden auch drei Sicherheitswachen gestellt. Insgesamt wurden 432 Dienststunden geleistet. Die Brandschutzerziehung wird seitens der Feuerwehr als sehr wichtig gesehen. So konnten die Vorschüler des Kindergartens und die dritte Jahrgangsstufe der Grundschule besucht und unterrichtet werden. Neben den alltäglichen Ausrüstungsgegenständen, die jährlich zu beschaffen sind, wird auf die mögliche Neubeschaffung eines LF 10 eingegangen, die in der heutigen Sitzung noch auf der Tagesordnung steht. Hierzu werden Hinweise zur technischen Ausrüstung und dem Beschaffungszeitraum gegeben. Das bisherige Fahrzeug, ein LF 8/6, ist bereits seit 1994 im Einsatz.
Erster Bürgermeister Hemmerich dankt dem Ersten Kommandanten Thomas Starek und allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern für den Einsatz, der rund um die Uhr für die Gemeinde Geldersheim und die Bürgerinnen und Bürger geleistet wird.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
2. | Feuerwehrangelegenheiten; |
Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (Beschluss)
Die Freiwillige Feuerwehr Geldersheim beantragte mit Schreiben vom
19. Dezember 2022 eine Ersatzbeschaffung für das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 10. Das aktuell im Einsatz befindliche LF 8/6 ist aus dem Jahr 1995 und somit seit 28 Jahren im Dienst. Um einen plötzlichen Ausfall sowie einer ungeplanten Beschaffung eines neuen
LF vorzubeugen, soll eine Ersatzbeschaffung des in die Jahre gekommenen Fahrzeugs erfolgen. Um eine ordnungsgemäße Unterbringung des neuen Fahrzeuges gewährleisten zu können, muss der Abstand zwischen Fahrzeughöhe und Tor mindestens 0,2m betragen. Des Weiteren muss ein seitlicher und hinterer Abstand von 0,5m bei geöffneten Türen zu den Gebäudeteilen gewährleistet sein. Hierfür ist ein neues Tor mit einer Torgröße von 3,48 m x 3,40m notwendig. Die Kosten belaufen sich gemäß Angebot vom 20.September 2022 auf 5.543,02€. Dies entspricht einer lichten Durchfahrtshöhe von 3,40 m. Die Höhe des neuen LF 10 darf demnach nicht mehr als 3,20m betragen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 470.000,00€. Es ist mit einer Förderung von 84.500 € zu rechnen. Der Beschaffungszeitraum wird nach momentanen Kenntnisstand drei bis vier Jahre dauern.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 i. H. v. 470.000,00€ vorbehaltlich der Förderzusage durch die Regierung von Unterfranken. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen.
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 11 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. | Verkehrsangelegenheiten; |
Verkehrsschau 2023 (Beschluss)
Am 19.April 2023 wurde die Verkehrsschau für das Jahr 2023 mit der Polizeiinspektion Schweinfurt durchgeführt.
- Beschaffenheit der Würzburger Straße, Ortsausgang Richtung Rothmühle:
Die „Würzburger Straße“ am Ortsausgang in Richtung Rothmühle ist in keinem ausreichend verkehrssicheren Zustand. Seitens der Polizeiinspektion Schweinfurt wird darauf hingewiesen, zeitnah eine Sanierung der Straße vorzunehmen. Die Verkehrssicherheit ist bis zur baulichen Ertüchtigung zu gewährleisten. Es wird deshalb empfohlen, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 km/h zu regulieren. Außerdem ist ein Zusatzzeichen anzubringen, welches auf Straßenschäden hinweist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der „Würzburger Straße2, Ortsausgang Richtung Rothmühle. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist auf Tempo 70 (VZ-Nr. 274-70) zu regulieren. Das Zusatzzeichen, welches auf Straßenschäden hinweist (VZ-Nr. 1007-34) ist anzubringen. Das Zusatzzeichen „bei Nässe“ (VZ-Nr. 1053-35) ist zu entfernen.
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 11 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
- Bewertung der Parksituation auf dem Regenrückhaltebecken
(Flur-Nr. 1641/1) an der „Schweinfurter Straße“:
Auf der Fläche mit der Flur-Nummer 1641/1 befindet sich das Regenrückhaltebecken des Abwasserzweckverbands Obere Werntalgemeinden (AZV). Das Becken sowie die 15 Schachtabdeckungen müssen seitens des AZV frei zugänglich sein. Ein absolutes bzw. eingeschränktes Halteverbot in diesem Bereich wird seitens der Polizeiinspektion Schweinfurt nicht empfohlen, da Glascontainer im hinteren Bereich aufgestellt sind und die dazu notwendigen Entladezeiten nicht eingehalten werden könnten. Nach Rücksprache mit dem AZV soll vor der Hauptentnahmestelle eine Absperrung mit und durch größere Steinen erfolgen. Diese Regelung wird als ausreichend und effektiv angesehen.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Schulwegübergang „Würzburger Straße“ auf Höhe der Firma Stark-Holzbau:
Der Schulwegübergang an der „Würzburger Straße“ auf Höhe der Firma Stark-Holzbau wurde eingesehen. Die Anregungen des Elternbeirates und der Beauftragten für die Verkehrsweghelfer, mit einer möglichen Veränderung und Neugestaltung des Verkehrsüberganges diesen sicherer gestalten zu können, können von Polizeiinspektion Schweinfurt nicht befürwortet werden. Die Verkehrssicherheit ist gegeben. Die Beschilderung, die eingezeichneten Markierungen sowie die vorhandene Unterführung sind mehr als ausreichend anzusehen. Diese Auffassung teilt auch das Landratsamt Schweinfurt. Die Verkehrsweghelfer müssen an den dafür vorgesehenen Stellen positioniert werden. Der bisher gekennzeichnete Übergang ist zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Verkehrssituation „Schweinfurter Straße“ auf Höhe des Kindergartens und der Schule:
Nach Beurteilung der Polizeiinspektion Schweinfurt ist die Verkehrssicherheit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht gegeben. Es wurde eine Ampelanlage gestellt und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Ein Halteverbotsschild oder eine Anordnung eines Halteverbotes in diesem Bereich ist nicht möglich, da bereits gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) es verboten ist, bis zu 10m vor einem Lichtzeichen zu halten. Eine zusätzliche Beschilderung neben der gesetzlichen Regelung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
4. | Verschiedenes |
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:33 Uhr