Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
1. Haushalt 2021;
Jahresrechnung 2021, Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung, Feststellung der Jahresrechnung (Beschluss)
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 20.02.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte in Stichproben die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Markus Vogel, stellt das Ergebnis der Überprüfung dar.
| Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses: | |
| - | Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wurden in der Sitzung vom 15.09.2022 genehmigt. |
| - | Das Bestandsverzeichnis für bewegliche Sachen soll ständig aktualisiert werden. |
| - | Es soll ein noch größeres Augenmerk auf das Forderungsmanagement gelegt werden, um die Kassenliquidität weiter zu optimieren. |
| - | Rabatt und Skonto sollen voll umfänglich genutzt werden. |
| - | Die Ausschreibung und der damit verbundene Wechsel des EDV-Dienstleister wird als positiv gesehen. |
| - | Grundsätzlich sollen die Kalkulationszeiträume von Gebühren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf die Neuanschaffung des Feuerwehrautos LF 10 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. |
| - | Abschließend konnte festgestellt werden, dass alle Belege vollständig vorlagen. |
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 ergab ansonsten keine weiteren Beanstandungen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
| Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt: | 5.071.902,02 EUR |
| Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt: | 5.071.902,02 EUR |
| Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt: | 2.394.965,89 EUR |
| Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt: | 2.394.965,89 EUR |
| Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt: | 7.466.867,91 EUR |
| Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt: | 7.466.867,91 EUR |
Alle im § 77 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses mit einbezogen.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird festgestellt.
| Beschluss: | A: | 8 | F: | 8 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Haushalt 2021;
Jahresrechnung 2021, Entlastung (Beschluss)
Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt 1 festgestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO muss der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung Beschluss fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat erteilt.
| Beschluss: | A: | 8 | F: | 8 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Haushalt 2022;
Jahresrechnung 2022, Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung, Feststellung der Jahresrechnung (Beschluss)
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 20.02.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte in Stichproben die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Markus Vogel, stellt das Ergebnis der Überprüfung dar.
| Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses: | |
| - | Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wurden in der Sitzung vom 27.07.2023 genehmigt. |
| - | Das Bestandsverzeichnis für bewegliche Sachen soll ständig aktualisiert werden. |
| - | Es soll ein noch größeres Augenmerk auf das Forderungsmanagement gelegt werden, um die Kassenliquidität weiter zu optimieren. |
| - | Rabatt und Skonto sollen voll umfänglich genutzt werden. |
| - | Die Ausschreibung und der damit verbundene Wechsel des EDV-Dienstleister wird als positiv gesehen. |
| - | Grundsätzlich sollen die Kalkulationszeiträume von Gebühren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf die Neuanschaffung des Feuerwehrautos LF 10 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. |
Abschließend konnte festgestellt werden, dass alle Belege vollständig vorlagen. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 ergab ansonsten keine weiteren Beanstandungen.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
| Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt: | 5.298.256,08 EUR |
| Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt: | 5.298.256,08 EUR |
| Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt: | 1.366.381,08 EUR |
| Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt: | 1.366.381,08 EUR |
| Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt: | 6.664.637,16 EUR |
| Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt: | 6.664.637,16 EUR |
Alle im § 77 Abs. 2 der kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses mit einbezogen.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird festgestellt.
| Beschluss: | A: | 8 | F: | 8 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. Haushalt 2022;
Jahresrechnung 2022, Entlastung (Beschluss)
Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt 3 festgestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO muss der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung Beschluss fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat erteilt.
| Beschluss: | A: | 8 | F: | 8 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
5. Windkümmerer 2.0;
Windenergie auf der Gemarkung Geldersheim, interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Euerbach, Entwicklung des Windvorranggebietes WK 55 (Beschluss)
Die Gemeinden Geldersheim und Euerbach sprechen sich für eine aktive Steuerung der Windenergie auf ihren Gemarkungen aus. Insbesondere der Beitrag zum Klimaschutz und die Möglichkeit, durch Pachteinnahmen die finanziellen Spielräume der Gemeinden sowie auch der betroffenen Personen
zu erweitern, wird als positiv bewertet. Ziel beider beteiligten Gemeinden ist eine breite Akzeptanz und die bestmögliche Einflussnahme auf die anstehenden Planungen. Aus diesem Grund wird ein gemeinsamer Flächenpool möglichst vieler Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern im Windvorranggebiet WK 55 angestrebt. Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer können ihre Ressourcen und Potenziale bündeln. Im Kollektiv können sie ihre jeweiligen Ertragschancen maximieren. Zudem können sie Verteilungskonflikten untereinander und mit der Kommune vorbeugen. Dies bietet die Chance, alle Akteure einzubinden und jeweils zu profitieren. Kommunen und Öffentlichkeit können von transparenten und an den Bedürfnissen vor Ort orientierten Projekten profitieren. Aus einer einheitlichen Planung resultieren auch größere Gestaltungsspielräume, zum Beispiel für Anlagenstandorte, ein einheitliches Erscheinungsbild, Bürgerenergie oder regionale Betreiberstrukturen, wie die Einbindung regionaler Energieversorger und Bürgergenossenschaften.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Geldersheim befürwortet grundsätzlich eine Windenergienutzung auf ihren gemeindeeigenen Flächen des WK 55. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Euerbach ist anzustreben, da das WK 55 sich sowohl auf die Gemarkung Geldersheim als auch auf die Gemeinde Euerbach erstreckt. Für das Windvorranggebiet WK 55 ist eine Flächenpoolgemeinschaft zu bilden.
| Beschluss: | A: | 8 | F: | 8 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
6. Bauangelegenheiten;
Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Lehmgrube“ und „Ober dem Ried“, Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 630, Münnerstadter Straße 13, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich.
| Beschluss: | A: | 8 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich.
7. Verschiedenes
| • | Termin für die Bauausschusssitzung, Dienstag, 18. Juni 2024, 17.00 Uhr |
| • | Maifest am 30. April 2024 auf dem Marktplatz, Dank an alle Vereine, Beteiligten und Helfer für das Mitwirken |
| • | Fahrradweg an der Kläranlage, Ausbesserungsarbeiten sind beendet, Dank an die Stadt Schweinfurt für die Zusammenarbeit |
| • | Raiffeisenstraße, Ecke Finkenweg, größeres Loch im Straßenbelag |
Ende der öffentlichen Sitzung: 19:54 Uhr