Öffentliche Sitzung:
1. Bayerisches Straßen-und Wegegesetz (BayStrWG);
Antrag des 1. FC 1945 Geldersheim e.V. auf Errichtung eines Containers auf öffentlicher Fläche, Sondernutzungserlaubnis (Beschluss)
Der 1. FC 1945 Geldersheim e. V. beabsichtigt einen Container auf gemeindlichen Grund, Flur-Nr. 1641/1 an der Schweinfurter Straße aufzustellen. Der Container soll für die Lagerung und Aufbewahrung von Sportgeräten der Sportabteilungen Korbball, Fußball und Bogenschießen genutzt werden.
Im Bebauungsplan „Sportgelände an der SW 31“ ist das Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen und wird als Container- und Parkfläche genutzt. Des Weiteren befindet sich auf dem Grundstück ein Fang- und Durchlaufbecken, dass durch den Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden (AZV) betrieben wird. Alle Schachtabdeckungen des Beckens in den befestigten und unbefestigten Flächen müssen nach Mitteilung des AZV jeder Zeit frei zugänglich sein. Nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schweinfurt und Prüfung der im Bebauungsplan „Sportgelände an der SW 31“ stehenden Auflagen, ist für das Aufstellen des Containers eine Sondernutzungserlaubnis seitens der Gemeinde Geldersheim erforderlich. Gemeinderat Thomas Lurz bekommt als Erster Vorsitzender des Vereines ausführlich Gelegenheit, den Antrag zu erläutern. Gemeinderat Lurz beteiligt sich gemäß Art. 49 Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) nicht an der Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Aufstellen eines Containers auf öffentlichem Grund bis auf weiteres zu dulden. Die Duldung erfolgt im Rahmen einer kostenfreien Sondernutzungserlaubnis und kann jederzeit widerrufen werden. Der Standort des Containers befindet sich im hinteren linken Eckbereich, die lange Seite läuft parallel zur Sportplatzseite.
Beschluss: | A: 11 | F: 11 | G: 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Bauangelegenheiten;
Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Flur-Nr. 1894/6, Peuntstraße 2, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Der Antragsteller beabsichtig eine Terrassenüberdachung bestehend aus Aluminium und Glas auf der Südseite des Wohnhauses zu errichten. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Lehmgrube“ und „Ober dem Ried“ erforderlich:
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
Beschluss: | A: 12 | F: 12 | G: 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Straßensanierung;
Ortsausgang Geldersheim Richtung Schnackenwerth, Teilsanierung der Ortsverbindungsstraße, Ausschreibung und Aufnahme der Kosten in den Haushalt 2024 (Beschluss)
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung vom 25.Mai 2023 mit den Ergebnissen der Verkehrsschau 2023 beschäftigt. Unter anderem wurde hierbei auch in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Schweinfurt festgestellt, dass aufgrund der Straßenschäden zwischen dem Ortsausgang auf Höhe der Bushaltestelle und der Einmündung zur Rothmühle die Fahrbahn nicht mehr in einem ausreichend verkehrssicheren Zustand ist. Nach Abstimmung mit dem Tiefbauamt des Landkreises Schweinfurt ist es möglich, an den turnusmäßigen Ausschreibungsverfahren des Landkreises bezüglich der Instandhaltung (Sanierung) diverser Streckenabschnitte teilzunehmen und so eine mögliche Kostenreduzierung zu erzielen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, an dem Ausschreibungsverfahren des Landkreises Schweinfurt im Herbst 2023 für Sanierungsmaßnahmen von Straßen teilzunehmen. Die möglichen Kosten in Höhe von bis zu 200.000,00€ für die Teilsanierung der Ortsverbindungsstraße Ortsausgang Richtung Schnackenwerth bis zur Einmündung Rothmühle werden in den Haushalt 2024 eingestellt.
Beschluss: | A: 12 | F: 12 | G: 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. Verschiedenes
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:07 Uhr