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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 3/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Erhaltungssatzung für den Altort Geldersheim aufgrund des § 172 Abs.1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in seiner Sitzung vom 23.Januar 2025 gemäß § 172 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, eine Erhaltungssatzung für den Altort von Geldersheim zum Schutz des historisch wertvollen Ortskernes aufzustellen.

Der beigefügte Lageplan zeigt die vorgesehenen Grenzen des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung.

Mit der Erhaltungssatzung soll gemäß § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden. Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung bedarf die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen unbeschadet einer Baugenehmigung, einer besonderen Genehmigung nach § 173 BauGB. Diese Genehmigung kann versagt werden, wenn durch die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch eines Gebäudes oder einer anderen baulichen Anlage die städtebauliche Gestalt des Gebietes beeinträchtigt wird.

Diese Bekanntmachung über die Aufstellung der Erhaltungssatzung erfolgt nach § 172 Abs.2 BauGB.

Geldersheim, den 04.Februar 2025
Gez.
Thomas Hemmerich
Erster Bürgermeister