Titel Logo
Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 30/2024
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

Zu Beginn der Sitzung dankt Erster Bürgermeister Hemmerich ausdrücklich der Freiwilligen Feuerwehr Geldersheim für ihren Einsatz in den vom Hochwasser heimgesuchten Katastrophengebieten in Bayern. Die sofortige Einsatzbereitschaft und der Wille zum Helfen zeichnet alle beteiligten Feuerwehreinsatzkräfte aus. Die Geldersheimerinnen und Geldersheimer können berechtigt stolz auf ihre Feuerwehr sein.

1. Dr.-Valentin-Engelhart-Grundschule;

Vermeidung von Sachbeschädigung und Vandalismus, Videoüberwachung im erweiterten Eingangsbereich (Beschluss)

Immer wieder kommt es im Bereich der Grundschule in Geldersheim zu Sachbeschädigungen und zu Vandalismus. Auch sind immer wieder unterschiedlichste Verschmutzungen und Entsorgungen von Müll festzustellen.

Um in Zukunft eine bessere Überwachung dieses Areals zu ermöglichen, insbesondere außerhalb der üblichen Schulzeiten, soll eine Videoüberwachung installiert werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, eine Videoüberwachung im Eingangsbereich der Dr.-Valentin-Engelhart-Grundschule und Sporthalle einzurichten.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Bauleitplanung;

Gemeinde Niederwerrn, Gemeindeteil Oberwerrn, Aufstellung der

4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Lagerhaus“, frühzeitige Beteiligung der Gemeinde Geldersheim gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Beschluss)

Die Gemeinde Niederwerrn plant für den Gemeindeteil Oberwerrn eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Lagerhaus“. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt 54.581m². Es wird ein Gewerbegebiet (GE) nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die Ausweisung der Ackerfläche als Gewerbegebiet wird damit begründet, dass der Gemeinde im Gesamten die Möglichkeit gegeben wird, der wirtschaftlichen Entwicklung einen weiteren Aufschwung zu ermöglichen. Seitens der Gemeinde Geldersheim werden dahingehend Einwände geltend gemacht, dass eine weitere Ausweisung von Gewerbegebieten, damit auch eine weitere Versiegelung von Flächen aufgrund des zukünftigen Gewerbegebietes ehemalige Conn Barracks, nicht notwendig ist. Die Gemeinde Niederwerrn und die Gemeinde Geldersheim sind Mitglieder des Zweckverbandes Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Geldersheim macht hiermit Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen der Gemeinde Niederwerrn im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend. Eine weitere Ausweisung von Gewerbegebieten wird aufgrund der räumlichen Nähe zur ehemaligen Conn Barracks und der beabsichtigten Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbeparks als nicht notwendig gesehen. Auch sollte aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben von einer weiteren Flächenversiegelung abgesehen werden.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Bayerische Städtebauförderung;

Bedarfsmitteilung für das Jahr 2025 ff. (Beschluss)

Für das Jahr 2025 wird ein Bedarf in Höhe von 95.000 € für ein Nachnutzungskonzept für den Standort des bisherigen Bauhofes sowie das Kommunale Förderprogramm angemeldet. Für das Jahr 2026 sind 270.000 € insbesondere für eine Umgestaltung der Außenanlagen am „Schützengarten“ sowie die Freilegung der rückwärtigen Gaden Richtung Zürch anzumelden. Für das Jahr 2027 und 2028 soll das Projekt „Neugestaltung und Aufwertung der Lange Gasse“ vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2025 einschließlich der Jahre 2026, 2027 und 2028 wie vorgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken zu stellen.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

4. Bauangelegenheiten;

Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“; Errichtung eines Sichtschutzelements entlang der Grundstücksgrenze, Ottonenstr. 13, Fl.Nr. 1746, Gemarkung Geldersheim (Beschluss)

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Sichtschutzelements entlang der Grundstücksgrenze zur angrenzenden Terrasse.

Material: Aluminiumlamellen

Farbe: Anthrazit

Maße: Höhe: 160 cm, Tiefe: 6 cm, Länge: 10 Meter

Das Sichtschutzelement soll dem Sicht- und dem Schallschutz der Terrasse dienen. Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg“ ist erforderlich:

  • Die Gesamthöhe der geplanten Einfriedung ab Grundstücksniveau ist 160 cm, die vorgeschriebene maximale Einfriedungshöhe nach den Festsetzungen des Bebauungsplans beträgt 120 cm.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat billigt den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“ mit folgenden Befreiungen:

  • Gesamthöhe der Einfriedung von 120 cm auf 160 cm.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

5. Verschiedenes

Europawahl 2024, Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Erhalt des Zuwendungsbescheides für die Kommunale Wärmeplanung (Förderquote 90 %), Ausschreibungsunterlagen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wurden verschickt

Gemeindehaus in der Schützenstraße 4, weitere Entwicklung, insbesondere im Sinne einer möglichen Städtebauförderung (Sachstand)

Bebauungsplan „An der alten Gärtnerei“, weitere Entwicklung, insbesondere im Sinne eines Ärztehauses (Sachstand)

KJG-Gründung, weitere Entwicklung, insbesondere im Sinne der Örtlichkeit weiterer Treffen (Sachstand)

Baugebiet „An der alten Gärtnerei“, Gelände muss gepflegt werden, gilt auch für das Umfeld wie Gehsteige und anderem (Sachstand)

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:55 Uhr