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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 31/2024
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates Geldersheim vom 18. Juli 2024

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Haushalt 2023

Vorlage der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) (Beschluss)

Dem Gemeinderat wird die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs.2 GOvorgelegt. Im Haushaltsjahr 2023 sind noch vom Gemeinderat zu genehmigende über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 189.654,30 Euro angefallen. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Trotz dieser Mehrausgaben konnte dem Vermögenshaushalt eine Summe von 842.890,18 € zugeführt werden. Die Zahlen

verdeutlichen, dass die Haushaltsmittel in anderen Bereichen nicht ausgeschöpft wurden und die Haushaltsüberschreitungen somit gedeckt werden konnten. Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist nun gemäß Art.103 GO durchzuführen. Über das Ergebnis der Prüfung erstellt der Ausschuss einen Bericht, anschließend erfolgt die Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat.

Beschlussvorschlag:

1.

Die Ergebnisse zur Jahresrechnung 2023 werden zur Kenntnis genommen.

2.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Höhe von 189.654,30 Euro werden genehmigt.

3.

Die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Geldersheim wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung gem. Art. 103 der Gemeindeordnung verwiesen.

Beschluss: A: 11 F: 11 G: 0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Bauangelegenheiten;

Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Lehmgrube“ und „Ober dem Ried“, Errichtung eines Carports, Flur-Nr. 605, Würzburger Straße 33, 97505 Geldersheim, (Beschluss)

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Carports abweichend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bei der Lehmgrube“ und „Ober dem Ried“. Der geplante Bau eines Carports ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs.1 Nr.1b der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Im Bebauungsplan "Bei der Lehmgrube" und "Ober dem Ried" ist unter „Bauweise“ Punkt 2.3, Buchstabe b festgelegt, dass Garagen nur auf den hierfür bestimmten Flächen errichtet werden dürfen. Da für das Grundstück Flur-Nr. 605 keine solche Fläche vorgesehen ist, bedarf es einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Der Bau des Carports kann erst dann erfolgen, wenn die Zustimmung der Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Schweinfurt vorliegt, da die zulässige Grenzbebauung von 9 Metern überschritten ist.

Beschlussvorschlag:

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück Flur-Nr. 605, Würzburger Straße 33, 97505 Geldersheim wird mit folgender Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt: Die Befreiung umfasst die Errichtung des Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen des Bebauungsplans „Bei der Lehmgrube“ und „Ober dem Ried“.

Beschluss: A: 11 F: 11 G: 0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Bauangelegenheiten

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“, Errichtung eines Carports, Flur-Nr. 1783/4, An der Schießmauer 10, 97505 Geldersheim

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Carports abweichend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“. Der geplante Bau eines Carports ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO. Die im Bebauungsplan "Am Dorfsheeg" eingezeichnete Baugrenze wird überschritten, der Abstand zwischen Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie von 5 Metern wird unterschritten. Die Überschreitung der Baugrenze sowie der daraus nicht eingehaltene Abstand von 5 Metern bedarf einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Der Bau des Carports kann erst dann erfolgen, wenn die Zustimmung der Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Schweinfurt vorliegt, da die zulässige Verkehrsfläche von Zu- und Abfahrten von mindestens 3 Meter Länge nicht eingehalten wird.

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag zur Errichtung eines Carports auf Flur-Nr. 1783/4, An der Schießmauer 10, 97505 Geldersheim wird mit folgender Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt: Die Befreiung umfasst die Errichtung des Carports außerhalb der eingezeichneten Baugrenze und Unterschreitung des Abstandes von 5 Metern zwischen Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“.

Beschluss: A: 11 F: 11 G: 0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

4. Verschiedenes

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Zehn Gutscheine für das Schwimmbad in Gerolzhofen an die Grund-

schule in Geldersheim weitergegeben, Dank an die Stadt Gerolzhofen

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Thema Kakerlaken an einzelnen Orten im Gemeindegebiet (Sachstand)

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Ferienspaßprogramm 2024, digitale Anmeldung möglich, gute und verbesserte Anmeldezahlen, Dank an alle Vereine für die Mitgestaltung des Ferienspaßprogrammes (Sachstand)

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Bericht aus der letzten Sitzung, Vergabe der Bauarbeiten zur Errichtung einer überdachten und barrierefreien Bushaltestelle gegenüber der Friedenskapelle in Höhe von 74.797,43€ an die Firma R&P Bau GmbH & Co.KG aus Bad Brückenau

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Sanierung der Gartenstraße, weiterhin mögliches Bestehen der Hochwasserproblematik, Meldung an den Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

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Sanierung der Straße Richtung Schnackenwerth (Sachstand)

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Weg Richtung „Egenhäuser Mühle“, Abfräsung des Weges, mangelhafte Ausführung (Sachstand)

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Teilnahme von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten an verschiedenen Veranstaltungen, Einladungen werden nicht oder nur sehr gering wahrgenommen

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:56 Uhr