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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 36/2022
Amtliche Nachrichten
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Ausführungsanordnung Ettleben 2, Zeuzleben 2, Waigolshausen 2

Flurneuordnung Ettleben 2

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Flurneuordnung Waigolshausen 2

Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Flurneuordnung Zeuzleben 2

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Gz. LD-B/B1 - A 7566 - 2425

Ausführungsanordnung

In den Verfahren Ettleben 2, Waigolshausen 2 und Zeuzleben 2 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 29.11.2022 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.01.2023 in Kraft.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Die Flurbereinigungspläne wurden den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Die Flurbereinigungspläne sind unanfechtbar. Ihre Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung der Flurbereinigungspläne den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarten, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellen, können innerhalb von vier Monaten ab dem 05.09.2022 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)

Würzburg, 17.08.2022

gez. Johannes Krüger
Baudirektor