Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Bauleitplanung; |
|
| Privilegierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (Solarparks) an Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken, Ergänzung des § 35 Abs.1 Baugesetzbuch (Sachstand) Sachverständiger: Dominic Pfeuffer, Dipl.-Ing. (FH) N-Ergie GmbH, Nürnberg |
Im Juli 2022 wurde durch den Deutschen Bundestag das sogenannte „Osterpaket“ verabschiedet. Hierbei soll der massive Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden, insbesondere um unabhängiger von Energieimporten zu werden. Im Januar 2023 wurde eine Ergänzung des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen. Diese Änderung sieht eine Aufnahme von Freiflächenphotovoltaikanlagen in die Liste der privilegierten Vorhaben vor.
Bis zu einer Entfernung von 200 m längs von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen ist der Bau dieser Anlagen quasi grundsätzlich möglich. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen sollten. Die Vertreter der N-Ergie GmbH aus Nürnberg
erläutern anhand des Gemeindegebietes von Geldersheim eine mögliche Ausweisung von Flächen im Bebauungsplanverfahren als auch eine Entstehung von Flächen nach dem Prinzip der Privilegierung. Deutlich werden die Unterschiede bei beiden möglichen insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Geldersheim. Aus der Mitte des Gemeinderates gab es unterschiedliche Meinungsäußerungen zur weiteren Ausweisung, Entstehung bzw. Genehmigung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Insbesondere wird kritisiert, dass gute Böden der Landwirtschaft und damit der Nahrungsmittelproduktion entzogen werden. Auch wird von einer optischen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gesprochen. Der Gemeinderat kommt deshalb überein, sich nochmals ausführlich in einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik Freiflächenphotovoltaikanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zu beschäftigen. Erster Bürgermeister Hemmerich bedankt sich bei den Vertretern der N-Ergie für die ausführlichen Informationen zu diesem Themenkomplex.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| 2. | Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; |
|
| Vorstellung Stand der Bestandsanalyse, Erkenntnisse aus der Auftaktveranstaltung sowie ein Ausblick auf die Bürgerbeteiligung beim „Marktplatz der Ideen“ am 15.Juli 2023 (Sachstand) |
|
| Sachverständige: Christiane Wichmann, Dipl.-Ing. (FH) |
|
| Architektin und Stadtplanerin |
Am 15. Juli 2023 findet der „Marktplatz der Ideen“ statt. Diese Veranstaltung stellt die Bürgerbeteiligung im Projekt „ISEK“ (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) dar. Das „ISEK“ ist Grundlage und Voraussetzung zur Durchführung der Städtebauförderung im Gesamten. Seitens Frau Wichmann und Frau Kuhn, Architektur- und Ingenieurbüro Perleth aus Schweinfurt, werden die Vorfeld die Ergebnisse der Erhebungen und Untersuchungen unter anderem zu den Themenfeldern Kultur und Freizeit, Mobilität und Gesundheit, Bildung und Wirtschaft vorgestellt. Auch wird die Struktur der baulichen Entwicklung im Ort vorgestellt. Wohnbebauung und Daseinsvorsoge, Verkehrswege und der Gebäudezustand sind weiter Gegenstand der näheren Betrachtung. In der Auftaktveranstaltung vom 09.Mai 2023 konnten bereits erste Erkenntnisse aus den Meinungen der Bürgerschaft gezogen werden. Diese fließen in die Gesamtbetrachtung mit ein, so dass mögliche Handlungsfelder, Gebiete in denen bauliche und strukturelle Änderungen erforderlich sind, deutlich gemacht wurden.
Erster Bürgermeister Hemmerich bedankt sich für die Ausführungen und lädt alle Bürgerinnen und Bürger im Namen der Gemeinde zur Veranstaltung am 15 Juli 2023 ein. Eine rege Bürgerbeteiligung ist eine der wichtigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Städtebauförderung.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| 3. | Bauangelegenheiten; |
|
| Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flur-Nr. 1777/5, Dorfsheeg 11, 97505 Geldersheim (Bauantrag) |
Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flur-Nr.1777/5, Dorfsheeg 11, Gemarkung Geldersheim. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Dorfsheeg“. Folgende Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplans sind für das Bauvorhaben erforderlich:
Alle Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Befreiungen erteilt:
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 12 | G: | 1 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. | Verschiedenes |
„Marktplatz der Ideen“ am15. Juli 2023, Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes
Ferienspaßprogramm 2023 liegt aus, abwechslungsreiches und interessantes Programm
Beschattung von Flächen im Kindergarten in der Schweinfurter Straße, Beschaffung und Standortwahl
Sanierung des „Schützengartens“, Nutzung wie bisher wieder möglich
Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges, Erhöhung der Zuschüsse
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:04 Uhr