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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 38/2022
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung 26.07.2022

Sitzung des Gemeinderates Geldersheim

vom 26. Juli 2022

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Bauleitplanung;

Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplanes „2.Änderung Oberer Schweinfurter Weg“, Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung der Behörden oder Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung gemäß § 4 Abs.3 und § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)

Sachverständige: M.Sc. Eugen Ulmann, Stadtplaner

Haines-Leger Architekten+Stadtplaner, BDA

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung am 23.Mai 2019 beschlossen, für den Bereich östlich der Gemeinde den Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat hat am 04.März 2021 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 04.März 2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wurden vom 22.März 2021 bis einschließlich 23.April 2021 durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat am 24.März 2022 in der öffentlichen Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 04.März 2021 behandelt, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und den Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplanes „2. Änderung Oberer Schweinfurter Weg“ in seiner geänderten Fassung vom 24.März 2022 gebilligt und beschlossen, aufgrund der Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die erneute Beteiligung ist vom 11.April 2022 bis einschließlich 13.Mai 2022 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sind mit originalem Wortlaut der Anlage „Abwägungsvorlage“ vom 26.Juli 2022 zu entnehmen.

Ergebnis der öffentlichen Auslegung:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde eine Stellungnahme abgegeben.

- Eingegangene Stellungnahme im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die eingegangene Stellungnahme zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.07.2022 dokumentiert. Die Stellungnahme wurde dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

Ergebnis der Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gaben folgende Behörden / Träger Stellungnahmen mit Hinweisen ab:

4.3

Landratsamt Schweinfurt - Immissionsschutz (Hinweise)

4.5

Landratsamt Schweinfurt - Denkmalschutz (Hinweise)

6.

Autobahndirektion Nordbayern-Dienststelle Würzburg (Hinweise)

8.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Hinweise)

15.

Bayernwerk Netz GmbH (Hinweise)

Darüber hinaus gaben folgende Behörden / Träger Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen ab:

1.

Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

(Hinweise / Anregungen)

4.1

Landratsamt Schweinfurt - Bauamt

(Hinweise / Anregungen)

4.2

Landratsamt Schweinfurt - Technik

(Hinweise / Anregungen)

4.4

Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt / Naturschutz

(Hinweise / Anregungen)

7.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön

(Hinweise / Anregungen)

9.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Hinweise / Anregungen)

12.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe

(Hinweise / Anregungen)

23.

Bund Naturschutz Bayern e.V. Kreisgruppe Schweinfurt

(Hinweise / Anregungen)

28.

Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

(Hinweise / Anregungen)

Redaktionelle Änderungen des geänderten Bebauungsplanentwurfes:

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf sieht u.a. folgende redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen vor:

a. Redaktionelle Ergänzung der textlichen Festsetzung

A 8. Dachform / Dachneigung und Dacheindeckung

b. Redaktionelle Anpassung der textlichen Festsetzung

A 16. Denkmalschutz / Bodendenkmäler

c. Redaktionelle Anpassung und Ergänzung der textlichen Hinweise

B 1. Entwässerung, Umgang mit Niederschlagswasser

d. Redaktionelle Ergänzung der textlichen Festsetzung

B 9. Artenschutz

e. Redaktionelle Anpassung und Ergänzung der Begründung

auf Seite 20, 21, 31,34,35 und 36

f. Redaktionelle Anpassung des Pflanzschemas

(Anlage 3, Grünordnung Bestandsplan und Maßnahmenkonzept, Plan 3)

g. Redaktionelle Anpassung der Verfahrensvermerke

- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde:

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

-Landratsamt Schweinfurt, Bauamt:

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

- Landratsamt Schweinfurt, Technik:

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

- Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt/Naturschutz:

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

- Regionaler Planungsverband Main-Rhön:

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

- Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken:

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

- Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

1

G:

12

Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt.

- Bund Naturschutz Bayern e.V. Kreisgruppe Schweinfurt

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

- Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung ist in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

- Eingereichte Hinweise und redaktionelle Änderungen

Die eingegangenen Hinweise seitens des Landratsamtes Schweinfurt Immissionsschutz und des Denkmalamtes, der Autobahndirektion Nordbayern, des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie der Bayernwerk Netz GmbH sowie die redaktionellen Änderungen zum geänderten Entwurf sowie deren Abwägung sind in der Abwägungstabelle vom 26.Juli 2022 dokumentiert. Die Stellungnahmen und redaktionellen Hinweise wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben

Beschlussvorschlag:

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Bauleitplanung;

Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplanes „2.Änderung Oberer Schweinfurter Weg“, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Sachverständige: M.Sc. Eugen Ulmann, Stadtplaner

Haines-Leger Architekten+Stadtplaner, BDA

Gemäß dem Bauleitplanverfahren im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) ist ein Feststellungsbeschluss zu fassen. Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung am 23.Mai 2019 beschlossen, für den Bereich östlich der Gemeinde den Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat hat am 04.März 2021 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 04.März 2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wurden vom 22.März 2021 bis einschließlich 23.April 2021 durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat am 24.März 2022 in der öffentlichen Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 04.März 2021 behandelt, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und den Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplanes „2. Änderung Oberer Schweinfurter Weg“ in seiner geänderten Fassung vom 24.März 2022 gebilligt und beschlossen, aufgrund der Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die erneute Beteiligung ist vom 11.April 2022 bis einschließlich 13.Mai 2022 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf sind in der Sitzung 26.Juli 2022 beschlussmäßig behandelt worden. Gemäß dem Bauleitplanverfahren im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) ist ein Satzungsbeschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim beschließt den Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ mit integriertem Grünordnungsplan und

Teiländerung des Bebauungsplans „2. Änderung Oberer Schweinfurter Weg“ in der Fassung vom 26.Juli 2022 gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen (§10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Bauleitplanung;

Billigung des Bebauungskonzepts - Sondergebiet Pflegeheim, Mischgebiet Ärztehaus+Wohnen, Wohngebiet - (Beschluss)

Sachverständige/r: Frau Claudia Roschlau, Dipl.-Geographin (Univ.), Stadtplanerin, BAURCONSULT Architekten Ingenieur Haßfurt

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Halbig, Architekt, Glöckle Bau GmbH, Schweinfurt

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Im Bereich der Frankenstraße soll die städtebauliche Entwicklung des Areals der ehemaligen Gärtnerei erfolgen. Hierzu wurde bereits in der Bürgerversammlung am 5. Juli 2022 ein Bebauungskonzept vorgestellt. Demnach sind die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen:

  • Nördlicher Teilbereich: Pflegeheim (Geschossigkeit: III+SG)
  • Mittlerer Teilbereich: Ärztehaus, Gewerbeeinheiten, Wohnen (Geschossigkeit: III+SG)
  • Südlicher Teilbereich: Wohnen (Geschossigkeit: III+SG)

Das Projekt wurde davor bereits in den Gemeinderatssitzungen am 06.Oktober 2020, nach Architektenwettbewerb am 16.Juli 2021 und

19.Mai 2022 sowie der Anliegerversammlung am 20.Juni 2022 und der Bürgerversammlung am 05. Juli 2022 vorgestellt und behandelt. Für die planungsrechtliche Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das in der Bürgerversammlung am 5. Juli 2022 vorgestellte Bebauungskonzept soll die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes bilden.

Weiteres Vorgehen: Zur Fortführung des Verfahrens ist das am 5. Juli 2022 in der Bürgerversammlung vorgestellte Bebauungskonzept als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplanes zu billigen.

Auf Antrag zur Geschäftsordnung von Gemeinderat Kundmüller wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Gemeinderat Markus Vogel beantragt gemäß Art. 54 Abs.1 Satz 3 der Gemeindeordnung (GO), das sein Abstimmungsverhalten mit nein namentlich in die Niederschrift mit aufgenommen wird.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat billigt das Bebauungskonzept, welches in der Bürgerversammlung am 5. Juli 2022 vorgestellt wurde, als Grundlage für das weiterführende Bebauungsplanverfahren „An der alten Gärtnerei“.

Beschluss:

A:

13

F:

8

G:

5

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

4. Bauleitplanung;

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „An der alten Gärtnerei“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Sachverständige: Frau Claudia Roschlau, Dipl.-Geographin (Univ.), Stadtplanerin

BAURCONSULT Architekten Ingenieur Haßfurt

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Im Bereich der Frankenstraße soll die städtebauliche Entwicklung des Areals der ehemaligen Gärtnerei erfolgen. Hierzu wurde bereits in der Bürgerversammlung am 5. Juli 2022 ein Bebauungskonzept vorgestellt. Demnach sind die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen:

  • Nördlicher Teilbereich: Pflegeheim (Geschossigkeit: III+SG)
  • Mittlerer Teilbereich: Ärztehaus, Gewerbeeinheiten, Wohnen (Geschossigkeit: III+SG)
  • Südlicher Teilbereich: Wohnen (Geschossigkeit: III+SG)

Das Projekt wurde davor bereits in den Gemeinderatssitzungen am 06.Oktober 2020, nach Architektenwettbewerb am 16.Juli 2021 und 19.Mai 2022 sowie der Anliegerversammlung 20.Juni 2022 und der Bürgerversammlung am 05.Juli 2022 vorgestellt und behandelt. Für die planungsrechtliche Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das vorgenannte Bebauungskonzept soll die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes bilden. Der Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der 4. Änderung bereits entsprechend der im Bebauungskonzept vorgesehenen Nutzungsmischung angepasst und liegt dem Landratsamt zur Genehmigung vor. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke Nrn. 1715/1 (teilweise), 1748, 1749, 1750/1, 1751, 1752/1, 1756 (teilweise), 1863, 1863/2, 1863/3, 1864/1 und 1884/1 (teilweise), jeweils der Gemarkung Geldersheim. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Schützenstraße (Flurnr. 1703/1), eine bestehende Umspannstation (Flurnr. 1752/3) sowie die Wohnbebauung auf dem Grundstück Flurnr. 1752/2;
  • im Osten durch die Wohnbebauung auf den Grundstücken Flurnrn. 1746/1, 1746/2, 1746/3, 1746/4, 1746/5 und 1746/6, die Flurwege Nrn. 1884 und 1884/1 sowie die Frankenstraße (Flurnr. 1715/1);
  • im Süden durch die landwirtschaftliche Ackerfläche 1864/2
  • im Westen durch die Untertorstraße Flurnr. 1862/1, die Frankenstraße Flurnr. 1715/1, den Küferweg Flurnr. 1756 sowie die Wohnbebauung auf den Grundstücken Flurnrn. 1749/1, 1750,1751/1, 1751/2 1751/3 und 1771/1;

Für die Grundstücke Flur-Nrn. 1751 und 1752/1 erfolgt eine Festsetzung als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Pflege“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für die Grundstücke Flur-Nrn.1748, 1749 und 1750/1 erfolgt eine Festsetzung als „Mischgebiet“ (MI) gem. § 6 BauNVO. Für die Grundstücke Flur-Nrn. 1863, 1863/2, 1863/3 und 1864/1 erfolgt eine Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO.

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Weiteres Vorgehen:

Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der alten Gärtnerei“ zu fassen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gemeinderat Markus Vogel beantragt gemäß Art. 54 Abs.1 Satz 3 der Gemeindeordnung (GO), das sein Abstimmungsverhalten mit nein namentlich in die Niederschrift mit aufgenommen wird.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der alten Gärtnerei“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss:

A:

13

F:

10

G:

3

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

5. Bauangelegenheiten;

Änderung der baulichen Nutzung eines Büro- und Lagergebäudes von einer Lagerfläche zu einer Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Flur-Nr. 664/15, Urnenfelder Straße 14a, 97505 Geldersheim (Beschluss)

Bereits mit Bauantrag vom 10.09.2021 beantragte die Bauherrin die Nutzungsänderung von einer Lagerfläche zu einer Hausmeisterwohnung. Nach damaliger Auskunft der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Schweinfurt konnte eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden, da Mängel im Brandschutz und Abstandsflächenrecht bestanden. Da diese Mängel mittlerweile behoben werden konnten, steht der Nutzung einer Hausmeisterwohnung nichts entgegen. Hausmeisterwohnungen sind in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässig, wenn diese dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Die Hausmeisterwohnung ist mit ca. 91 m² dem Gewerbebetrieb mit ca. 234 m² untergeordnet. Da bereits Hausmeisterwohnungen im Gewerbegebiet genehmigt wurden, sollte im Sinne der Gleichbehandlung dies ebenfalls erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderatsbeschluss vom 30.September 2021 wird aufgehoben.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

Beschlussvorschlag:

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgender Ausnahme erteilt:

• Errichtung einer Hausmeisterwohnung

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

6. Bauangelegenheiten;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport, Flur-Nr. 1668/6, Karolinger Straße 32, Gemarkung Geldersheim (Bauantrag)

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf der Flur-Nr. 1668/6, Karolinger Straße 32, Gemarkung Geldersheim. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“. Folgende Befreiungen werden für das Bauvorhaben benötigt:

  • Überschreitung der südlichen Baugrenze für die Errichtung der Garagen und des Carports
  • Überschreitung der südöstlichen Baugrenze für die Errichtung eines Geräteschuppens
  • Überschreitung der hangseitigen (straßenseitigen) Traufhöhe um ca. 30 cm

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschlussvorschlag:

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Befreiungen erteilt:

  • Überschreitung der südlichen Baugrenze für die Errichtung der Garagen und des Carports
  • Überschreitung der südöstlichen Baugrenze für die Errichtung eines Geräteschuppens
  • Überschreitung der hangseitigen (straßenseitigen) Traufhöhe um ca. 30 cm

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

7. Bauleitplanung;

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einer Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Solarpark Zeuzleben“ im Markt Werneck, Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss)

Die Markt Werneck beabsichtigt, im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen.

Ziel dieser Planung ist ein Sondergebiet im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, das einen Gesamtflächenumfang von 19,08ha umfasst.

Die Freiflächenphotovoltaikanlage soll im Gemeindeteil Zeuzleben, nahe der Bundesautobahn A7, errichtet werden. Bereits in seiner Sitzung vom

10. Juni 2021 hat sich der Gemeinderat mit dieser Thematik beschäftigt.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Geldersheim macht keine Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen des Marktes Werneck im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

8. Haushalt 2022;

Zuschussantrag des BSG Geldersheim 1914 e.V. für die

Anschaffung einer elektronischen Schießanlage (Beschluss)

Die Bürgerliche Schützengesellschaft Geldersheim 1914 e.V. (BSG) hat bei der Gemeinde Geldersheim einen Antrag auf Zuschuss gestellt. Die BSG möchte ihren Schießstand von einer Seilzuganlage auf einen elektrischen Schießstand mit elektronischer Trefferbildanzeige umrüsten und so seine Schießanlage auf den neusten Stand der Technik bringen um weiterhin aktiv für seine Mitglieder zu bleiben. Der Schützenverein geht von investiven Kosten in Höhe von ca.17.000 Euro aus (ohne Eigenleistungen). Vom Bayerischen Sportschützenbund e.V. erhält der Schützenverein voraussichtlich eine Förderung von 50 %. Der Rest soll eigenfinanziert werden. Vorgeschlagen wird, seitens der Gemeinde Geldersheim einen Zuschuss von 20 % der investiven Kosten (8.500 Euro), abzüglich anderweitiger Förderungen (Sportförderung BSSB), bis zu einem Betrag von 1.700 Euro zu gewähren.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, dem BSG Geldersheim 1914 e.V. einen Zuschuss von 20 % der investiven Kosten, abzüglich anderweitiger Förderungen (Sportförderung BSSB), bis zu einem Betrag von 1.700 Euro für die Anschaffung einer elektronischen Schießanlage zu gewähren.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

9. Miet- und Pachtangelegenheiten;

Nutzungsmodalitäten für den Saal des „Fränkischen Hofes“

Für die künftige Nutzung des Saales des „Fränkischen Hofes“ durch Privatpersonen hat die Verwaltung folgenden Vorschlag:

  • Vermietung ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Geldersheim,
  • Anlass sind insbesondere Geburtstagsfeiern, kirchliche Anlässe wie Taufen, Kommunion etc., Hochzeitsfeiern sind ausgeschlossen,
  • Veranstaltungen müssen bis 21:00Uhr beendet werden und der Saal verlassen sein,
  • Kosten für Privatpersonen betragen 220,00€ inkl. MwSt..

So wird man dem Gerichtsurteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Hinblick auf die nächtliche Ruhestörung gerecht.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt folgende Nutzungsmodalitäten Saal des Fränkischen Hofes:

  • Vermietung ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Geldersheim,
  • Anlass sind insbesondere Geburtsfeiern, kirchliche Anlässe wie Taufen, Kommunion etc., Hochzeitsfeiern sind ausgeschlossen,
  • Veranstaltungen müssen bis 21:00 Uhr beendet werden und der Saal verlassen sein,
  • Kosten für Privatpersonen betragen 220,00€ inkl. MwSt..

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

10. Verschiedenes

Erster Bürgermeister Hemmerich:

  • Neue Gemeindehomepage steht seit dem 04.Juli 2022 online
  • In der letzten Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2022 wurden die Arbeiten zur Erneuerung des Ballfangzaunes auf dem Schulgelände in Höhe von 59.084,92 € an die Firma Zaunpark Schweinfurt, Urnenfelderstraße 9, 97505 Geldersheim vergeben
  • Dank an die Freiwillige Feuerwehr Geldersheim für die schnelle Beseitigung von Sturmschäden vom 24.Juli 2022
  • Im Rahmen der Sanierung der Frankenstraße ist eine Informationsveranstaltung mit dem Planungsbüro am 04. August 2022 vorgesehen
  • GMR Hübner:
  • Erneuerung des Ballfangzaunes auf dem Schulgelände, ist die Erneuerung der Betonfundamente mit erforderlich und ist diese im Angebot mit enthalten
  • Radweg Sulzgraben Richtung Schweinfurt, tiefe Löcher müssen ausgebessert werden
  • Radweg auf Höhe der Biegenbacher Brücke, Äste müssen entfernt werden
  • Neues Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, weiteres Vorgehen, gepantes Umlegungsverfahren und zeitlicher Ablauf für Grundstücksvergaben
  • GMR Frau Pawlak:
  • Weitere Sonnensegel auf dem Gelände des Kindergartens mit Mittagsbetreuung, weiteres Vorgehensweise in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Perleth aus Schweinfurt

Ende der öffentlichen Sitzung: 21:28 Uhr