Öffentliche Sitzung:
Vorlage der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO)
Dem Gemeinderat wird die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt. Im Haushaltsjahr 2022 sind noch vom Gemeinderat zu genehmigende über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 266.625,64 Euro angefallen. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Trotz dieser Mehrausgaben konnte dem Vermögenshaushalt eine Summe von 516.315,68 € zugeführt werden. Die Zahlen verdeutlichen, dass die Haushaltsmittel in anderen Bereichen nicht ausgeschöpft wurden und die Haushaltsüberschreitungen somit gedeckt werden konnten. Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist nun gem. Art. 103 GO durchzuführen. Über das Ergebnis der Prüfung erstellt der Ausschuss einen Bericht, anschließend erfolgt die Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat.
Beschlussvorschlag:
Beschluss: | A: | 11 | F: | 11 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Verkehrsangelegenheiten;
Alltagsradverkehr im Landkreis Schweinfurt, Vorstellung der Ergebnisse für die Gemeinde Geldersheim (Sachstand)
Die Arbeiten am Radverkehrskonzept im Landkreis Schweinfurt schreiten weiter voran. Das Planungsbüro „TopPlan“ hat für die einzelnen Kommunen und Baulastträger des Landkreises Kartenausschnitte und Steckbriefe erstellt. Es wurden streckenbezogene Entwicklungspotentiale als auch punktuelle Hindernisse und Problemstellen betrachtet. Die letztendliche Planung und Umsetzung liegt in der Hand der jeweiligen Baulastträger.
Für die Gemeinde Geldersheim wurde die streckenbezogene Entwicklungsmaßnahme auf die Verbindung zwischen Geldersheim und Schweinfurt an der SW31 festgelegt. Die Strecke weist eine Gesamtlänge von 2,71 km auf.
Die bestehenden beidseitigen Rad- und Gehwege sind in Teilen schmaler als das Mindestmaß von 2,00 m. Die Gemeinde Geldersheim plant den Neubau eines Wirtschafts- und Radweges in Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Bahnbrücke der DB Netz AG. Um beide Maßnahmen zu verbinden, muss die Wernbürcke verbreitert werden. Frühestens ist dies ab 2028 realisierbar.
Als Hindernisse und Problemstellen wurden vereinzelte Radwegestrecken analysiert. Die Gemeinde Geldersheim hatte lediglich ein eingeschränktes Sichtfeld zu beseitigen. Alle weiteren Problematiken müssen durch die jeweiligen Baulastträger abgearbeitet und beseitigt werden. Für Markierungen und Beschilderung soll eine einheitliche Regelung sowie Beschaffung durch das Landratsamt Schweinfurt erfolgen. Für die Fahrradparkplätze in der Gemeinde Geldersheim werden in Abstimmung mit dem Landratsamt Schweinfurt Möglichkeiten sowie Beschaffungen koordiniert.
Vorab werden Gespräche mit dem Tiefbauamt des Landkreises Schweinfurt über einen möglichen, vorzeitigen Ausbau des Radweges geführt. Des Weiteren wird in einer der nächsten Bauausschusssitzungen die Radstrecke befahren.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: | A: | 11 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
3. Verschiedenes
Erster Bürgermeister Hemmerich:
GMR Hümmer:
GMR Hübner:
GMR Schmitt:
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:08 Uhr