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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 41/2022
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates Geldersheim vom 15. September 2022

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Haushalt 2019;

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 und Feststellung der Jahresrechnung 2019 (Beschluss)

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 31.05.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Anwesend waren 5 Mitglieder des Ausschusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte in Stichproben die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Markus Vogel, stellte das Ergebnis der Überprüfung dar.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:

-

In der Sitzung des Gemeinderats am 20.01.2022 wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit insgesamt 147.701,90 Euro genehmigt.

-

Aus der örtlichen Rechnungsprüfung 2018 sind noch die Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren, die Anpassung der Mieterhöhung im Euerbacher Weg und die Fortschreibung der Bestandsverzeichnisse zu erledigen.

-

Skontoabzüge sollen in Anspruch genommen werden.

-

Buchungen und Umbuchen sollen ausreichend und nachvollziehbar belegt sein. Entsprechende Belege sind bei den Anordnungen beizufügen.

-

Die fehlenden Beschlussbuchauszüge aus den Gemeinderatssitzungen sollen bei den Investitionen ergänzt werden.

-

Bei den Buchungen ist auf eine zutreffende Zuordnung zur entsprechenden Gliederungsnummer zu achten.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 ergab ansonsten keine weiteren Beanstandungen.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt:

4.778.565,27 EUR

Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt:

4.778.565,27 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt:

3.342.108,61 EUR

Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt:

3.342.108,61 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt:

8.120.673,88 EUR

Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt:

8.120.673,88 EUR

Alle im § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses einbezogen.

Beschlussvorschlag:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird festgestellt.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Haushalt 2019;

Jahresrechnung 2019, Entlastung (Beschluss)

Die Sitzungsleitung übernimmt ab 19:38 Uhr Zweiter Bürgermeister Schlör.

Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurden im vorherigen TOP festgestellt. Gem. Art. 102 Abs. 3 GO muss der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung Beschluss fassen.

Erster Bürgermeister Thomas Hemmerich ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag:

Der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat erteilt.

Beschluss: A: 13 F: 13 G: 0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

Die Sitzungsleitung übernimmt ab 19:40 Uhr wieder Erster Bürgermeister Hemmerich

3. Haushalt 2020;

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 und Feststellung der Jahresrechnung 2020 (Beschluss)

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 31.05.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Anwesend waren 5 Mitglieder des Ausschusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte in Stichproben die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Markus Vogel, stellte das Ergebnis der Überprüfung dar.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:

-

In der Sitzung des Gemeinderats am 20.01.2022 wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit insgesamt 109.445,06 Euro genehmigt.

-

Aus der örtlichen Rechnungsprüfung 2018 sind noch die Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren, die Anpassung der Mieterhöhung im Euerbacher Weg und die Fortschreibung der Bestandsverzeichnisse zu erledigen.

-

Der WLan-Hotspot am Marktplatz verursacht jährliche Kosten in Höhe von über 370 Euro. Die Notwendigkeit dieser Einrichtung ist regelmäßig zu prüfen.

-

Die Internetverträge sind regelmäßig zu überprüfen. Teilweise fallen hier Kosten in Höhe von 150 Euro pro Monat an.

-

Skontoabzüge sollen in Anspruch genommen werden.

-

Buchungen und Umbuchen sollen ausreichend und nachvollziehbar belegt sein. Entsprechende Belege sind bei den Anordnungen beizufügen.

-

Alle Rechnungen sollen den rechtlichen Anforderungen genügen.

-

Die fehlenden Beschlussbuchauszüge aus den Gemeinderatssitzungen sollen bei den Investitionen ergänzt werden.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 ergab ansonsten keine weiteren Beanstandungen.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt:

4.970.720,03 EUR

Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt:

4.970.720,03 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt:

6.047.585,51 EUR

Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt:

6.047.585,51 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt:

11.018.305,54 EUR

Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt:

11.018.305,54 EUR

Alle im § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses einbezogen.

Beschlussvorschlag:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird festgestellt.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

4. Haushalt 2020;

Jahresrechnung 2020, Entlastung (Beschluss)

Die Sitzungsleitung übernimmt ab 19:45 Uhr Zweiter Bürgermeister Schlör.

Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurden im vorherigen TOP festgestellt. Gem. Art. 102 Abs. 3 GO muss der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung Beschluss fassen.

Erster Bürgermeister Thomas Hemmerich ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag:

Der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat erteilt.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

Die Sitzungsleitung übernimmt ab 19:47 Uhr wieder Erster Bürgermeister Hemmerich

5. Haushalt 2021;

Vorlage der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Beschluss)

Dem Gemeinderat wird die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt.

Im Haushaltsjahr 2021 sind noch vom Gemeinderat zu genehmigende über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 115.633,04 Euro angefallen. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die noch zu genehmigenden Ausgaben werden erläutert.

Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist nun gem. Art. 103 GO durchzuführen. Über das Ergebnis der Prüfung erstellt der Ausschuss einen Bericht, anschließend erfolgt die Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat.

Beschlussvorschlag:

1.

Die Ergebnisse zur Jahresrechnung 2021 werden zur Kenntnis genommen.

2.

Die über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt 115.633,04 Euro werden genehmigt.

3.

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Geldersheim wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung gem. Art. 103 der Gemeindeordnung verwiesen.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

6. Tiefbauangelegenheiten;

Vergabe von Betonpflastern für den Gehwegbereich der neuzugestaltenden Frankenstraße (Beschluss)

Sachverständiger: Bautechniker Martin Schindler,

fmp design engineering GmbH

Herr Schindler vom Ingenieurbüro fmp design engineering GmbH erläutert dem Gremium den aktuellen Sachstand sowie die weitere Planung der Straßensanierungsarbeiten in der Frankenstraße. Es wird insbesondere auf den Bauzeitenplan mit seinen einzelnen Abschnitten eingegangen.

Im Anschluss fand eine Diskussion über das Betonpflaster für den Gehwegbereich statt. Hierzu hat das Gremium die Möglichkeit eine Farbauswahl durch Musterpalletten zu treffen. Es besteht die Möglichkeit zwischen Beige-Braun, Grau-Gelb, Jura-Kalk und Muschel-Kalk.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, dass der Gehwegbereich in der Frankenstraße mit einem Betonpflaster in der Farbe Grau-Gelb der Fa. Godelmann neugestaltet werden soll.

Beschluss:

A:

14

F:

13

G:

1

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

7. Bauleitplanung;

Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, Festlegung der Straßenbezeichnungen und der Hausnummern (Beschluss)

Aufgrund des stattfindenden Umlegungsverfahrens für das Neubaugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“ soll im Rahmen der Vermessung gleich ein Straßenname samt Hausnummern für die noch zu widmende Straße vergeben werden (Art. 52 BayStrWG).

Durch die Archäologischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass es sich um ein Gebiet der „Merowinger Zeit“ handelte. Das Geschlecht der „Merowinger“ wurde anschließend von den „Karolingern“ abgelöst.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, der noch zu widmenden Straße (Fl.Nr. 4125/1 neu) im Neubaugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“ den Namen „Merowingerstraße“ zu geben sowie die Hausnummernzuteilung entsprechend dem beiliegenden Plan zu vergeben.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

8. Bauangelegenheiten;

Umnutzung der bestehenden Kindergartennotgruppe zu einem „Haus der Vereine“, Fl.Nr. 1761, Schützenstraße 2, Gemarkung Geldersheim (Bauantrag)

Die Gemeinde beabsichtigt die bestehende Kita Notgruppe zu einem Haus der Vereine im Rahmen einer Nutzungsänderung umzuwidmen. Durch den Neubau einer Kindertagesstätte samt Mittagsbetreuung ist die Notgruppe nicht mehr notwendig.

Um den Vereinen sowie Privatpersonen wieder eine Örtlichkeit zu geben, um kleine Feierlichkeiten ausrichten zu können, will die Gemeinde den Schützengarten zum „Haus der Vereine“ umwidmen. Hier sollen Feierlichkeiten im Innenbereich bis zu 40 Personen für Privatpersonen und Vereine sowie im Außenbereich für örtliche Vereine stattfinden können. Für die Feierlichkeiten im Außenbereich sind von den Vereinen weiterhin Gaststättenrechtliche Genehmigungen einzuholen.

Bauliche Veränderungen sind im kleinen Umfang notwendig. Im Eingangsbereich wird für einen barrierefreien Zugang ein Eingangspodest errichtet. Des Weiteren wird ein barrierefreier Stellplatz auf dem Grundstück errichtet.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“. Alle Festsetzungen werden eingehalten. Es bedarf lediglich einer Ausnahme für die Errichtung der Stellplätze. Hier werden die 4 erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 406 errichtet. Die Ausnahme erteilt das Landratsamt Schweinfurt als Untere Bauaufsichtsbehörde gem. § 4 Abs. 2 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gde. Geldersheim

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschlussvorschlag:

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

9. Bauangelegenheiten;

Abbruch der bestehenden Garage und Anbau einer Garage mit einem flachgeneigten Anbau für Wohnfläche an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 631/1, Sonnenstr. 6, Gemarkung Geldersheim (Bauantrag)

Die Bauherren beabsichtigten den Abriss der bestehenden Garage sowie einer anschließenden Neuerrichtung einer Garage mit flachgeneigtem Aufbau für eine Wohnfläche am bestehenden Wohnhaus.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Lehmgrube und Ober dem Ried“. Hierfür sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Überschreitung der Baulinie im Norden
  • Überschreitung der Baugrenze im Osten
  • Errichtung eines Pultdaches mit einer Dachneigung von 5°-7° Grad
  • Nichteinhaltung der festgesetzten Garagenfläche

Die Abstandsflächen nach Osten werden vom Nachbarn übernommen.

Alle Nachbarunterschiften liegen vor.

Das Bauvorhaben wurde bereits mit einem Vorbescheid durch das Landratsamt Schweinfurt gebilligt.

Beschlussvorschlag:

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Befreiungen erteilt.

  1. Überschreitung der Baulinie im Norden
  2. Überschreitung der Baugrenze im Osten
  3. Errichtung eines Pultdaches mit einer Dachneigung von 5°-7° Grad
  4. Nichteinhaltung der festgesetzten Garagenfläche

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

10. Bauangelegenheiten;

Errichtung eines Anbaus und Balkons mit Wendeltreppe an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 3381/1, Gumpertstr. 6, Gemarkung Geldersheim

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Anbaus und Balkons mit Wendeltreppe an dem bestehenden Wohnhaus.

Der Anbau ist mit den Außenmaßen von 8,23 x 6,93m geplant. Das Dach soll in Form eines Flachdachs mit 2% Gefälledämmung ausgeführt werden.

Des Weiteren ist die Errichtung eines Balkons an das Wohnhaus geplant. Der Balkon soll mit den Maßen 6,22 x 3,62m ausgeführt werden. Der geplante Balkon soll auch eine Stahlaußentreppe in Form einer Wendeltreppe erhalten.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung zum Urplan Bei der Lehmgrube und Ober dem Ried“.

Folgende Befreiungen sind für dieses Bauvorhaben notwendig:

  • Errichtung des Anbaus mit einem Flachdach

Die Entwässerung wird an den bestehenden Ortskanal angeschlossen.

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschlussvorschlag:

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Befreiungen erteilt:

  1. Errichtung des Anbaus mit einem Flachdach

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

11. Bauangelegenheiten;

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 46/1 & 52, Lange Gasse 12, Gemarkung Geldersheim (Bauantrag)

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 46/1 & 52.

Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Demnach ist das Vorhaben nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Wohnhaus wird mit den Maßen 12,74 x 8,74 m errichte. Das Dach des Wohnhauses wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 23 Grad errichtet.

Das Wohnhaus erhält an der Ostseite einen Anbau mit den Maßen 8,99 m x 3,75 m. Der Anbau wird mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 10 Grad ausgeführt.

Des Weiteren ist die Errichtung einer Doppelgarage mit den Maßen 10,72 x 7,11 m und einem Flachdach geplant.

Der Kanal wird an das bestehende Ortsnetz angeschlossen.

Die vollständige Zustimmung aller beteiligten Nachbarn liegt nicht vor. Nach Art. 66 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) wurden die betroffenen Eigentümer der benachbarten Grundstücke schriftlich aufgefordert, die Planunterlagen einzusehen und bis zum 16.09.2022 ihr Einverständnis zu erteilen.

Beschlussvorschlag:

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

12. Bauangelegenheiten;

Mögliche Errichtung eines Erweiterungsbaus an das bestehende Einfamilienhaus, Fl.Nr. 44, Korngasse 5, Gemarkung Geldersheim (Bauvoranfrage)

Die Bauherren beabsichtigten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 44 das bestehende Wohngebäude zu erweitern.

Das Wohnhaus soll mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 32 – 45 Grad errichtet werden. Die Traufhöhe beläuft sich auf ca. 5,80 m, die Firsthöhe auf ca. 8,50 m.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat kommt überein, dass mit dem Entwurf grundsätzlich Einverständnis besteht, soweit alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

13. Verschiedenes

  • Einladung zum Tag der Innenentwicklung am 24.09.2022

  • Dank an alle Helfer/innen der Vereine für die Ferienspaßaktionen
  • Sensibilisierung in Sachen Energieverbrauch

  • Vergabebeschlüsse der letzten Sitzung:

Grundschule:

- Lufttechnische Anlage für 236.581,64 €, Witthake Haustechnik

Würzburg

- Elektroarbeiten für 12.145,50 €, Elektro Schneider, Wipfeld

- Trockenbau- und Malerarbeiten für 17.806,21 €, Greubel GmbH &

Co. KG, Eltingshausen

- Fenster- und Türenarbeiten für 16.278,84 €, Meinhard Schmitt,

Üchtelhausen

Frankenstraße:

- Straßensanierung für 666.528,54 €, August Ullrich

GmbH, Elfershausen

  • Informationen aus der Bauausschusssitzung vom 17.03.2022 (Sachstand)
  • Hüttenvermietung an Vereine – fehlender Beschluss (Sachstand)
  • Alltagsradwegenetz des Landkreises Schweinfurt (Sachstand)
  • Möglicher „Tag der offenen Tür“ der neuen Kindertagesstätte mit Mittagsbetreuung (Sachstand)
  • Öffnungszeiten des Rathauses – möglicher Wegfall der Terminvergabe

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:34 Uhr