Titel Logo
Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 43/2023
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle-West“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle -West“ des Marktes Werneck, im Gemeindeteil Ettleben.

Der Rat des Marktes Werneck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „An der Klauskapelle - West“ einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2023 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

23.10.2023 bis 26.11.2023

auf der Internetseite der Marktes Werneck

www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene unter der Rubrik Rathaus & Bürger zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt. Zusätzlich sind sie während der all- gemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; montags und dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung) im Rathaus des Marktes Werneck, Rathausstr. 1, 97440 Werneck, Zimmer 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Bonengel) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die diesen Unterlagen zugrunde liegenden Stellungnahmen liegen ebenfalls aus. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Werneck, den 10.10.2023
Hauck, 1. Bürgermeister