Die Gemeindekasse teilt mit, dass am 15.11.2022 nachstehend aufgeführte Steuern und Abgaben fällig sind:
4. Rate Grundsteuer A und B
4. Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsverzug die nach § 240 Abgabenordnung von 1977 zu erhebenden Säumniszuschläge und Mahngebühren verwirkt und in Rechnung gestellt werden.
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Geldersheim eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten von Überweisungen abzusehen.