Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
1. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0);
Antrag auf Förderung (Beschluss)
Sachverständiger: Dr. univ. Joachim Först, Breitbandplaner und Breitbandberater
Das neue Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0 ermöglicht die Förderung von Adressen, die nicht mit Bandbreiten 200 Mbit/s im Upload und Download bzw. mit mindestens 500 Mbit/s im Download versorgt sind. Es wurde eine zweimonatige Markterkundung durchgeführt. Netzbetreiber konnten ihre aktuellen Bandbreiten sowie Planungen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau melden. Nach Auswertung der Markterkundung wurden 120 Adressen als förderfähig erfasst. Die Infrastrukturkosten wurden im Gigaportal des Bundes mit 1.080.000,00 € berechnet. Die Förderquote liegt bei 90 %. Davon entfallen 50 % auf Bundesmittel und 40 % auf Landesmittel. Die benötigten Eigenmittel liegen demnach bei 10 %. Zur Sicherung der Fördermittel ist bis zum 15.Oktober 2023 ein vorläufiger Förderantrag zu stellen. Dies dient zur Sicherung möglicher Fördermittel und ist mit keinen Kosten verbunden. Im nächsten Jahr kann dann ein Auswahlverfahren gestartet werden. Dazu ist ebenfalls ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. In diesem Beschluss wird das förderfähige Ausbaugebiet festgelegt. Es kann aber auch auf ein Auswahlverfahren verzichtet werden. In diesem Fall wird der Förderbescheid zurückgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt einen vorläufigen Förderantrag zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 zu stellen.
| Beschluss: | A: | 12 | F: | 12 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Dr.-Valentin-Engelhardt-Grundschule;
Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst (Beschluss)
Die Schulleitung der Dr. Valentin-Engelhardt-Grundschule in Geldersheim spricht sich für die Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst aus. Der „Bufdi“ soll unter anderem in folgenden Bereichen unterstützend tätig sein:
Den Bundesfreiwilligendienst können Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr in Vollzeit (39 Std./Woche) ableisten. In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Folgende monatliche Kosten fallen hier für die Gemeinde an:
| Taschengeld: | 400,00 € |
| SV-Beiträge 40 %: | 160,00 € |
| Zwischensumme: | 560,00 € |
| abzgl. Zuschuss | 300,00 € |
| Kosten: | 260,00 € |
Hinzu kommen noch monatliche Reisekosten zu Fortbildungsmaßnahmen von ca. 50 € nach Bedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Anerkennung der Dr. Valentin-Engelhardt-Grundschule als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst zu beantragen.
| Beschluss: | A: | 12 | F: | 12 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Dr.-Valentin-Engelhardt-Grundschule;
Nutzung des Schulgeländes und des Allwetterplatzes (Beschluss)
Eine mögliche Nutzung des Allwetterplatzes außerhalb der Schulzeiten und auch durch Dritte wurde bereits immer wieder diskutiert. Eine Elterninitiative setzt sich längerem dafür ein, dass der Platz auch Jugendlichen außerhalb der Schulzeiten und in eigener Verantwortung zur Verfügung steht. Gleichzeitig sind auch die Interessen der Nachbarn zu berücksichtigen. Erster Bürgermeister Hemmerich lässt hierzu ein Schreiben verlesen, dass vor der Sitzung des Gemeinderates seitens der Elterninitiative bei ihm eingegangen ist und nochmals die Bedeutung des Allwetterplatzes für die Jugendlichen als Treffpunkt hervorhob. Der Beschlussvorschlag, der seitens des Ersten Bürgermeister Hemmerich verlesen wurde, findet fraktionsübergreifend Zustimmung und Unterstützung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Allwetterplatz am Schulgelände an einem Wochentag (Mo.-Fr.) in der Zeit von 16.00 -18.00Uhr zu öffnen. Voraussetzung ist die Anwesenheit einer Aufsichtsperson, die seitens der Gemeinde Geldersheim hierzu ermächtigt ist. Diese Regelung gilt probeweise bis zum 03. November 2023.
| Beschluss: | A: | 12 | F: | 12 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen
4. Bauangelegenheiten;
Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einem Dreifamilienwohnhaus, Oberdorf 12, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Vom Eigentümer wurde der Gemeinde Geldersheim schriftlich mitgeteilt, dass bei den Baumaßnahmen am oben genannten Objekt neue Wohneinheiten im Erdgeschoss und Obergeschoss des Wohn – und Zwischengebäudes auf dem ehemaligen Grundstück der katholischen Kirchenstiftung Geldersheim entstehen. Der Bauherr beabsichtigt eine Nutzungsänderung für folgende Gebäudeteile:
Das Wohnhaus mit Zwischengebäude erhält jeweils im Erdgeschoss eine Wohneinheit (WE 1) und im Obergeschoss zwei Wohneinheiten. (WE 2 und WE 3). Hierfür wird ein Bauantrag gestellt. Der Querbau, vormals Kindergarten und Veranstaltungsraum, umfasst eine Wohneinheit im Erdgeschoss und eine weitere im Obergeschoss (WE 4 und WE 5). Allerdings sind nach Angaben des Architekten die Planungen für diesen Gebäudeabschnitt noch nicht abgeschlossen. Hierfür wird ein weiterer Bauantrag im Vorfeld und rechtzeitig gestellt werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Bestandspläne sind für das oben genannte Objekt jetzt fünf Stellplätze nachgewiesen. Die Vorgaben der Satzung sind somit erfüllt (1,5 Stellplätze je Wohnung).
Beschlussvorschlag:
Der beantragten Nutzungsänderung zum oben genannten Gebäude auf dem Flurstück 236, Oberdorf 12,97505 Geldersheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf eine Nachprüfung der Stellplätze durch das Landratsamt Schweinfurt wird ausdrücklich hingewiesen.
| Beschluss: | A: | 12 | F: | 5 | G: | 7 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt.
5. Verschiedenes
• Korbball auf dem Spielplatzgelände hinter der Schule ist aufgestellt
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:16Uhr