Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
1. Staatliche Rechnungsprüfung;
Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2011 bis 2020 (Sachstand)
Im Jahr 2022 fand die überörtliche Rechnungsprüfung durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Schweinfurt für die Jahre 2011 bis 2020 statt. Insgesamt waren 25 Prüfungstage erforderlich.
| Textziffer | Sachverhalt |
| 1 | Voraussichtlicher Stand der Schulden - auch kreditähnl. Rechtsgeschäfte |
| 2 | Ausfallbürgschaft - fehlende Genehmigung |
| 3 | Allgemeine Rücklage - Doppelte Verbuchung von Zinseinnahmen + Geschäftsanteil |
| 4 | Jahresrechnung - Vorlage bis 30.06. sowie getrennte Beschlussfassung über Feststellung u. Entlastung |
| 5 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben |
| 6 | Feuerwehrangelegenheiten - Empfehlung der zeitnahen Abrechnung der Einsätze |
| 7 | Feuerbeschau - regelmäßige Prüfung alle 3 Jahre öffentliche Gebäude |
| 8 | Ausschreibung von Strom- und Gasverträgen |
| 9 | Dienstanweisung für Kassenwesen und Zahlstellen ist anzupassen |
| 10 | Friedhofswesen - Anpassung der Satzung und Neukalkulation der Gebühren |
| 11 | Abwicklung Bürgerstiftung, Ferienpass/Ferienspaß über Verwahrkonten |
| 12 | Organisation Kasse - Trennung von EDV-Systemverwaltung und Kasse |
| 13 | Wertesachbuch künftig zu führen |
| 14 | Kassenprüfung - Erweiterung auf die Erfassung von Wertgegenstände |
| 15 | Kassensicherheit - Tresore geprüft, keine Beanstandungen |
| 16 | Vordrucküberwachungsbuch |
| 17 | Zweitschlüssel |
| 18 | Elektronische Kontoauszüge - Revisionssicherheit |
| 19 | Vergabe von Bauleistungen |
| 20 | Reisekosten bei Fortbildungsreisen |
| 21.1 | Statistische Erfassung des Gewerbesteuer-Istaufkommens |
| 21.2 | Aktualisierung der VO über Reinhaltung und Reinigung v. Straßen |
| 21.3 | Freigabe von EDV-Programmen in Dienstanweisung regeln |
| 21.4 | Bestandsverzeichnis aktualisieren |
| 21.5 | Spenden - jährliche Vorlage im Gemeinderat |
| 21.6 | DSGVO - weiter vorantreiben |
| 21.7 | Erschließungsbeitragssatzung aktualisieren |
| 21.8 | Vorlage der Führerscheine bei Poolfahrzeugen |
| 21.9 | Energieausweise f. öffentliche Gebäude ab einer Nutzfläche 250 m² |
Der Großteil der Textziffern ist bereits erledigt. Die restlichen Punkte werden laufend bearbeitet und dem Landratsamt Schweinfurt vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich.
2. Haushalt 2025;
Neuerlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze zum 01. Januar 2025 (Beschluss)
Aufgrund des neuen Grundsteuergesetzes zum 01.Januar 2025 muss die Gemeinde Geldersheim ihre Grundsteuerhebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festsetzen. Im ersten Schritt setzt das Finanzamt die Grundsteuermessbeträge anhand der Erklärungen neu fest. Diese Messbeträge sind für die Gemeinden bindend. Anschließend werden die Messbeträge mit den Hebesätzen multipliziert, was das Aufkommen der Grundsteuer ergibt. Nach aktuellen Hochrechnungen werden sich die Grundsteuereinnahmen um 81.537,36 € erhöhen. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt die bisherigen Hebesätze beizubehalten und ggfs. diese erst in den kommenden Jahren zu korrigieren. Man kann aktuell auch nicht sagen, wie viele Einsprüche das Finanzamt noch in einem eventuellen Widerspruchsverfahren bearbeiten muss. Die Satzung liegt dieser Niederschrift als Anhang mit bei.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze zum 01. Januar 2025 mit 330 v. H. für die Grundsteuer A und B gemäß beiliegender Satzung.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 13 | G: | 1 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Bauangelegenheiten;
Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“, Errichtung eines Zaunes entlang einer Grundstücksgrenze, Flur-Nr. 1757/1, Küferweg 2a, 97505 Geldersheim (Beschluss)
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung Zaunes entlang der Grundstücksgrenze zur Sicherung des Grundstückes zum Schutz der eigenen Katzen. Hierzu soll eine Einzäunung mit aufgesetzter und abgewinkelter Katzensicherung montiert werden. Die geplante Einfriedungshöhe beträgt 2,00 Meter. Der verzinkte Stabgitterzaun ist in der Farbe grün gehalten. Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg“ ist erforderlich:
- Die festgesetzte maximal Einfriedungshöhe zu öffentlichen Flächen ist 1,10 Meter. Die geplante maximale Einfriedungshöhe ist 2,00 Meter.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis mit der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg“ für die Errichtung eines Zaunes mit einer maximalen Einfriedungshöhe von 2,00 Metern.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. Bauangelegenheiten;
Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“, Errichtung eines Wintergartens an einem bestehenden Wohnhaus, Flur-Nr. 1669/5, Karolinger Straße 59, 97505 Geldersheim (Beschluss)
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Wintergartens an einem bestehenden Wohnhaus. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg“. Der Wintergarten wird mit den Maßen von 5,00 Meter x 3,00 Meter errichtet. Die Konstruktion besteht aus einer soliden Glas- und Edelstahlkonstruktion. Das Dach wird ein Pultdach aus Glas mit einem Gefälle von 2% sein. Das Oberflächenwasser wird an den Bestand angeschlossen. Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg“ sind erforderlich:
- Die vorgegebene Dachform ist mit einem Satteldach festgelegt. Vorgesehen ist ein Pultdach.
- Die festgesetzte Dachneigung beträgt 25° – 28°. Vorgesehen ist eine Dachneigung von 2°.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis mit den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg“ zur Errichtung eines Wintergartens an einem bestehenden Wohnhaus. Das Dach kann mit einer Neigung von 2° und als Pultdach errichtet werden.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
5. Bauleitplanung;
Gemeinde Wasserlosen, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brebersdorf-West“, frühzeitige Beteiligung der Gemeinde Geldersheim gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Beschluss)
Die Gemeinde Wasserlosen plant die Schaffung von Baurecht im Gemeindeteil Brebersdorf mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brebersdorf-West“. Das Plangebiet umfasst 791m². Es soll ein Einzelhaus mit maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Geldersheim macht keine Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen der Gemeinde Wasserlosen im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
6. Windkümmerer 2.0;
Ausbau der Windenergie in Bayern, Beitritt der Gemeinde Geldersheim zum Flächenpooling WK 55 in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Euerbach (Beschluss)
Die Gemeinde Geldersheim besitzt Grundstücke im Windvorranggebiet
WK 55 mit einer Fläche von rund 113ha. Um diese Flächen für den Bau von Windenergieanlagen nutzen zu können, müssen sie im Rahmen des Flächenpoolings durch die Gemeinde Geldersheim zur Verfügung gestellt werden. Mit Unterzeichnung der Poolingvereinbarung sichert die Gemeinde Geldersheim zu, dass die betroffenen Flächen für den späteren Bau von Windenergieanlagen genutzt werden können. Der Gemeinderat ermächtigt Herrn Ersten Bürgermeister Thomas Hemmerich, die Poolingvereinbarung im Namen der Gemeinde Geldersheim zu unterzeichnen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Flächen der Gemeinde Geldersheim für das Flächenpooling im Rahmen des Windvorranggebietes WK 55 zur Verfügung zu stellen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister Thomas Hemmerich, die Poolingvereinbarung für das Windvorranggebiet WK 55 zu unterzeichnen.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
7. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, Widmung der „Merowingerstraße“ (Beschluss)
Durch die Erschließung des Baugebietes „Oberer Schweinfurter Weg III“ ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten die nachfolgend näher bezeichnete und
im beigefügten Lageplan markierte Straße gemäß Art. 6 Abs.1 BayStrWG dem öffentlichen Verkehr zu übergeben und als Ortsstraße zu widmen.
| Bezeichnung: | Merowingerstraße |
| Flurnummer: | 4125/1 Gemarkung Geldersheim |
| Anfangspunkt: | Ostende Flur-Nummer 1703/1 |
| Endpunkt: | Ostende Flur-Nummer 1703/1 |
| Länge: | 0,49 km |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Straßenbaulastträger: | Gemeinde Geldersheim |
Die Hausnummernzuteilung wurde im Planumlegungsverfahren festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Straße im Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“ als Ortsstraße „Merowingerstraße“ (Flur-Nr 4125/1, Teilfläche 3.202 m², Länge 0,49 km) zu widmen (Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG).
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
8. Verschiedenes
| • | „Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Geldersheim“, Auftaktgespräch am 05.September 2024, Thema in der Bürgerversammlung am 05. November 2024 |
| • | Videoüberwachung auf dem Schulgelände der Dr.-Valentin-Engelhardt-Grundschule (Sachstand) |
| • | Schulbeginn am 10. September 2024, aktuelle Schülerzahlen, Teilnahme der Grundschule am Bundesfreiwilligendienst (BFD) |
| • | Gaststätte „Fränkischer Hof“, Begehung durch und mit der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schweinfurt, keine umfangreicheren Beanstandungen |
| • | Treffen von Vertretern der Vereine am Montag, 23.September 2024 um 19.00Uhr im Rathaus, Terminabsprache für das Kalenderjahr 2025 |
| • | Fräsmaterial im Zuge der Sanierung der Straße Richtung Schnackenwerth, weitere Verwendung möglich (Sachstand) |
| • | Fahrradweg entlang des „Biegenbaches“ Richtung Schweinfurt auf Höhe des Baugebietes „Oberer Schweinfurter Weg III“, Durchführung der geplanten Ausbesserungsmaßnahmen (Sachstand) |
| • | Wegeunterhaltung, Zusammenarbeit mit der Gemeinde Geldersheim, der Flurbereinigungsgenossenschaft Geldersheim II und der Jagdgenossenschaft Geldersheim, Einhaltung von gemeinsamen Absprachen (Sachstand)Rekultivierung von ehemaligen Pflanzflächen (Sachstand) |
| • | Rekultivierung von ehemaligen Pflanzflächen (Sachstand) |
| • | Errichtung einer neuen Bushaltestelle Ortsausgang Richtung Schnackenwerth, Anbringen eines Hinweisschildes für Fahrgäste, das Bushaltestelle zurzeit nicht angefahren werden kann |
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:14 Uhr