Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell läuft für den Abschnitt D2 von SuedLink (südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) das Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) den Untersuchungsrahmen festgelegt. Mithilfe der Vermessungsarbeiten, geophysikalischen Untersuchungen und Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Informationen zu geophysikalischen Untersuchungen/Vermessungsarbeiten
Es werden ergänzend Vermessungsarbeiten zur Erfassung der aktuellen topographischen Verhältnisse per GPS oder traditionelle Einmessverfahren sowie ggf. nichtinvasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.
Informationen zu den Trassenbesichtigungen
Bei den Trassenbesichtigungen ermitteln wir Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte. Die Trassenbefahrungen werden in der Regel durch Kleingruppen von zwei Personen mit üblichen Pkws durchgeführt. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Trassenbesichtigung werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen angefertigt.
Informationen zu den Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen
Um zu den einzelnen Untersuchungsflächen der zu prüfenden Flurstücken für die bauvorbereitenden Maßnahmen zu gelangen, ist es teilweise nötig, die Zuwegung über weitere Flurstücke im Trassenkorridor zu führen. Die Zuwegungen werden durch Personen betreten oder mit normalen Pkws befahren. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist.
Eventuelle Schäden
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der nichtinvasiven, bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Vermessungsarbeiten, geophysikalischen Untersuchungen, Trassenbegehungen und Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen erfolgen in der Gemeinde Geldersheim im Zeitraum von 02.01.2023 bis 31.12.2023.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den zugehörigen Planunterlagen und Flurstückslisten. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Geldersheim zur öffentlichen Einsicht aus: Gemeinde Geldersheim, Bauamt, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09721 7887-12 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Coronabestimmungen der Kommune.
Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.
Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw. Wege einzeln über die Vermessungsarbeiten, geophysikalischen Untersuchungen, Trassenbegehungen, archäologischen Feldbegehungen und Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen zu informieren.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
www.suedlink.com
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.