Die Gemeinde Geldersheim erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. § 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO in Übereinstimmung mit der zuständigen Polizeiinspektion aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgende
Anordnung:
Gemeindeverbindungsstraße Geldersheim - Schnackenwerth:
Aufgrund der Neuerrichtung der barrierefreien Bushaltestelle auf Höhe der Friedenskapelle ist das Haltestellenschild für Linienbusse zu setzen. (Z 224)
Die angeordnete Beschilderung ist von der Gemeinde Geldersheim (Bauhof), als Träger der Straßenbaulast durchzuführen. Der Straßenbaulastträger ist gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verpflichtet.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Aufstellung bzw. der Entfernung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft. Entgegenstehende bzw. frühere Anordnungen treten hiermit außer Kraft.