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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 49/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Bauangelegenheiten;

Abbruch des bestehenden Stalls, Teilabbruch des bestehenden Nebengebäudes und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Grundstück Flur-Nr. 70, Oberdorf 21, 97505 Geldersheim, Bauvoranfrage (Beschluss)

Die Antragsteller beabsichtigten den Abbruch des Stalls, einen Teilabbruch des bestehenden Nebengebäudes und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem oben genannten Grundstück. Das Bauvorhaben befindet sich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Für diesen Bereich ist kein Bebauungsplan vorhanden. Das Vorhaben ist nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor. Das Bauvorhaben fügt sich in die aktuell bestehende nähere Umgebung ein.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Bauvorhaben, nach Einholung der Nachbarunterschriften, grundsätzlich zu.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Bauangelegenheiten;

Umnutzung der bestehenden Bankfiliale zu einem 24/7 Supermarkt mit Änderung der Außenwerbung, Grundstück Flur-Nr. 152, Hofhaltung 2, 97505 Geldersheim, Bauantrag (Beschluss)

Der Antragsteller beabsichtigt die Umnutzung der bestehenden Bankfiliale zu einem 24/7 Supermarkt mit Änderung der Außenwerbung. Das Bauvorhaben befindet sich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Für diesen Bereich ist kein Bebauungsplan vorhanden. Das Vorhaben ist nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Umgebungsbebauung besteht aus Wirtschaftsstellen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner dienen. Grundstücksnachbar ist in diesem Fall die Gemeinde Geldersheim. Das Bauvorhaben fügt sich in die aktuell bestehende nähere Umgebung ein. Gemäß Art. 49 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) nimmt Erster Bürgermeister Hemmerich an Beratung und Abstimmung nicht teil. Zweiter Bürgermeister Schlör übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

Beschlussvorschlag:

Dem Bauvorhaben und der damit verbundenen Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die beabsichtigte Änderung der Außenwerbung soll nochmals vorgelegt werden.

Beschluss:

A:

12

F:

12

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Verschiedenes

Automat gegenüber der Grundschule, rechtliche Prüfung durch Gemeinde und Landratsamt Schweinfurt (Sachstand)

Verstärkter LKW-Verkehr auf dem Festplatz, Absperrung durch den Bauhof vorgesehen

Lagerung von Erdarbeiten auf dem Festplatz, Prüfung der Möglichkeit einer Kaution

Breitbandausbau Richtung „Gumpert“ unter der BAB A 71, komplette Überprüfung der Baumaßnahme, insbesondere das Zuschütten der Gräben sowie das Aufreißen der Gehwege unterhalb der Bundesautobahn

Zukünftige Nutzung des Anwesens „Schützenstr. 4“

Durchgang Lange Gasse Richtung Raiffeisenstraße, mögliches Parkverbot in der Raiffeisenstraße rechts und links des Durchganges im Rahmen der Verkehrsschau 2025 prüfen

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:49 Uhr