Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Zu Beginn der Sitzung bittet Erster Bürgermeister Hemmerich alle anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie alle Bürgerinnen und Bürger sich zur Ehren des verstorbenen Herrn Winfried Huppmann von den Plätzen zu erheben. Herr Winfried Huppmann war Behindertenbeauftragter der Gemeinde Geldersheim und im Ort eine geachtete und engagierte Persönlichkeit.
Öffentliche Sitzung:
1. Bauleitplanung;
Bebauungsplan „An der alten Gärtnerei“, Durchführung eines Bürgerbegehrens gemäß Art.18a der Gemeindeordnung (GO) gegen die Art und Weise der Bebauung, Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (Beschluss)
Gemäß Art.18a der Gemeindeordnung ist über die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Prüfung der Zulässigkeit umfasst sowohl die formellen als auch materiell-rechtlichen Voraussetzungen. Die formellen Anforderungen sollten erfüllt sein, da eine Fragestellung mit ja oder nein enthalten sein muss, jede Unterschriftenlisten eine Begründung enthalten muss, neben drei vertretungsberechtigten Personen noch drei Stellvertreter genannt sein müssen. Die Anzahl der gültigen Unterschriften ist ebenfalls ausreichend.
Die notwendige Frage wurde in drei miteinander gekoppelte Fragestellungen aufgeteilt. Dies ist vom Grundsatz her zulässig, wenn bei objektiver Betrachtung ein innerlich zusammenhängender und einheitlich abgrenzbarer Zusammenhang gebildet werden kann. Die Fragestellungen müssen sich auch objektiv für eine gleichmäßige Beurteilung und damit auch einheitliche Abstimmung anbieten. Da jede Teilfrage für sich aber unabhängig von der jeweils anderen sowohl mit ja oder nein beantwortet werden und damit jede für sich Gegenstand eines eigenständigen Bürgerbegehrens sein könnte ist keine gleichmäßige und einheitliche Abstimmung im Rahmen einer inhaltlich eng zusammenhängenden Materie ersichtlich. Darin ist ein möglicher Verstoß gegen den Art. 18a Abs. 4 GO zu sehen, der „eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung“ fordert. Zudem beinhaltet die erste Fragestellung exakt die Beschlusslage des Gemeinderates vom 26. Juli 2022. Die so gestellte Frage lässt deshalb eine mögliche Irreführung der Bürgerinnen und Bürger befürchten, da man den Eindruck gewinnen kann, dass seitens des Gemeinderates eine anderslautende Entscheidung getroffen worden ist und nur durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid diese Bebauung überhaupt so kommen kann und wird. Die Fragestellung kann bzw. könnte damit zur Folge haben, dass Unterschriften geleistet worden sind, die bei Kenntnis der Tatsachen und Sachlage so nicht getätigt worden wären. Die erste Fragestellung ist daher als unzulässig anzusehen. Auch die zweite Fragestellung bezieht sich auf den Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juli 2022. In diesem Beschluss wurde die Geschossigkeit für alle drei Teilbereiche des Bebauungsplanes mit III +SG festgesetzt. Vom Grundsatz her kann ein Bürgerbegehren im Rahmen einer Bauleitplanung nach einhelliger Auffassung (eigener Wirkungskreis) grundsätzlich als zulässig gesehen werden. Die mit dem Bürgerentscheid begehrte Sachentscheidung im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Festsetzung im Bebauungsplanverfahren) muss tatsächlich und rechtlich möglich sein. Auch darf der Bürgerentscheid dann dem Ziel des Bürgerbegehrens nicht widersprechen, falls das verfolgte Ziel dann nicht mehr verwirklicht werden kann. Auch muss der Gemeinderat in der Lage sein, noch selbst und sinnvoll über die Angelegenheit entscheiden zu können. Bei bauplanungsrechtlichen Vorentscheidungen muss darauf geachtet werden, dass gegen das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) nicht verstoßen wird. Dies ist dann im Sinne des § 9 Abs.1 BauGB zu beachten der eine Unzulässigkeit dann sieht, wenn die in der Fragestellung genannten Festsetzungen darauf hin abzielen, dass diese unverändert in den zu beschließenden Bebauungsplan mit aufzunehmen sind.
Die zweite Fragestellung „sind Sie dafür, dass die Gebäude maximal 2 Vollgeschosse plus 1 Dachgeschoss (z.B. Penthouse-Geschoss haben?“ kann damit sowohl gegen das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB verstoßen, da dem Gemeinderat im Rahmen der öffentlichen und privaten Belange kein Ermessens- und Entscheidungsspielraum mehr untereinander und gegeneinander eingeräumt wird. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Ziel des Bürgerbegehrens, insbesondere der Bau eines Alten- und Pflegeheimes aufgrund der Festsetzung im Sinne des § 9 Abs.1 BauGB auf das Gesamte vom Bebauungsplan umfasste Gebiet nicht mehr verwirklicht werden kann (Wirtschaftlichkeit des geplanten Alten- und Pflegeheimes). Durch die planerischen Vorgaben des Bürgerbegehrens wird der Handlungs- und Planungsspielraum des Gemeinderates damit in unzulässiger Weise eingeschränkt. Insgesamt wird deshalb auch die zweite Fragestellung als unzulässig angesehen. Die dritte Fragestellung „sind Sie dafür, dass mindestens die für die entstehenden Wohneinheiten, das Ärztehaus und das Altenheim die nach der Stellplatzverordnung der Gemeinde Geldersheim (in der Fassung vom 05.12.1997) notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück des Investors bereitgestellt werden?“ kann ebenso den Eindruck erwecken, dass der Gemeinderat in einer seiner bisherigen Entscheidungen bereits Ausnahmen zur Stellplatzverordnung beschlossen hat oder diese beschließen wird. Es handelt sich ebenso wie bei der ersten Frage um eine mögliche Irreführung, die durch das Wort „mindestens“ noch verstärkt wird. Ein Bürgerbegehren wäre aber nur dann zulässig, wenn der Gemeinderat hierzu bereits Ausnahmen oder Änderungen konkret beschlossen hätte. Der aus dieser Fragestellung zu gewinnende Eindruck lässt zu, dass auch hier Unterschriften geleistet wurden, die bei vollständiger Kenntnis der Tatsachen und Sachlage nicht geleistet worden wären. Die dritte Fragestellung wird gleichfalls als unzulässig angesehen. Insgesamt wird damit die Auffassung vertreten, dass das Bürgerbegehren im Gesamten unzulässig ist. Seitens des Gemeinderates Hümmer wird ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag von Ersten Bürgermeister Hemmerich stimmt der Gemeinderat dem Antrag des Gemeinderates Hümmer auf Ende der Debatte mit anschließender Abstimmung zu.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 10 | G: | 4 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass das am 10. November 2022 eingereichte Bürgerbegehren
„Sind Sie dafür, dass auf dem ehemaligen Gärtnereigelände
nicht zulässig ist.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 12 | G: | 2 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Bauleitplanung;
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schweinfurt für die Grundstücke Flur-Nr. 4436, 4437,4470/2, Gemarkung Schweinfurt; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs.2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB (Beschluss)
Die Stadt Schweinfurt beabsichtigt, im Rahmen der 79.Änderung des Flächennutzungsplanes eine Fläche von 1,25ha von Ackerland in gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Die Fläche liegt auf dem Gelände der ehemaligen Conn Barracks.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Geldersheim macht keine Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen der Stadt Schweinfurt im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen
3. Jahresrückblick
Erster Bürgermeister Hemmerich gibt einen Überblick über wichtige gemeindliche Entwicklungen, Entscheidungen und Ereignisse im Jahr 2022. So konnte im Januar der zweite Bauabschnitt des Kindergartens fertiggestellt und bezogen werden. Damit war auch die Zeit des Schützengartens als Übergangsdomizil für die „Notgruppe“ zu Ende. Im Monat Februar konnten die archäologischen Untersuchungen und Ausgrabungen abgeschlossen werden. Dem Gemeinderat wurden die umfangreichen Ergebnisse und Funde hierzu in einer Sitzung vorgestellt. Im Monat April kam es zu ersten Beschlüssen im Rahmen der Vorbereitung für einen neu zu gründenden Landschaftspflegeverband. Die Haushaltsberatungen wurden im Gemeinderat fortgesetzt und der Gemeinderat stellte die Weichen für den Erwerb einer Teilfläche in den Conn Barracks für den möglichen Neubau eines gemeindlichen Bauhofes. Der Beschluss des Haushaltes 2022 erfolgte in der Maisitzung und die vierte Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beschlossen. Auch wurde die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Gärtnerei Schemmel im Sinne der Bauleitplanung weiter fortgeführt. Der Gemeinderat hat im Juni dann die Fortführung der Zusammenarbeit mit der ÜZ Lülsfeld auf den Weg gebracht. Nach der Energieeffizienz steht jetzt der Klimaschutz als wichtigstes Projekt für die nächsten Jahre an. Der Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ wurde als Satzung im Juli beschlossen und der Gemeinderat beschloss für das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Schemmel ein Bebauungskonzept und fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der alten Gärtnerei“. Nach der Sommerpause stand im September dann das Thema Energie- und Wärmeausfall in den Wintermonaten auf der Tagesordnung. Der Kauf eines Stromaggregates wurde beschlossen. Im Oktober wurde die Gründung des Landschaftspflegeverbandes im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen und die endgültige Entscheidung über den Kauf des neuen Bauhofgeländes getroffen. Die Städtebauförderung soll in den nächsten Jahren einen breiten Raum in der gemeindlichen Entwicklung einnehmen. In Zusammenarbeit mit der Regierung von Unterfranken soll zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern im nächsten Jahr Maßnahmen und Vorgehensweisen erarbeitet werden, die die Gemeinde Geldersheim weiter voranbringen sollen. Das erweiterte Konzept für die Marktplatzgestaltung in der Advents- und Weihnachtszeit wird sehr gut angenommen.
In der letzten Sitzung des Jahres wird der Gemeinderat dann noch über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheiden. Ein kurzer Ausblick gilt den Finanzen des Haushaltsjahres 2023, die als sehr angespannt bezeichnet werden müssen. Erster Bürgermeister Hemmerich dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, den Mitarbeitern des Bauhofes und der Verwaltung sowie allen Mitgliedern des Gemeinderates für die konstruktive und aktive Zusammenarbeit. Für das Jahr 2023 wünscht er allen alles Gute und vor allen Dingen Gesundheit. Gemeinderat Schlör und Frau Gemeinderätin Pawlak danken Herrn Ersten Bürgermeister Hemmerich für die geleistete Arbeit und sein Engagement im vergangenen Jahr. Der Dank gilt auch allen Mitarbeitern der Verwaltung, des Bauhofes und allen Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates für die konstruktive und gute Zusammenarbeit.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 0 | G: | 0 |
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Kein Beschluss erforderlich.
4. Verschiedenes
Ende der öffentlichen Sitzung: 19:01Uhr