Öffentliche Sitzung:
Kommunaler Stromlieferungsvertrag für das Jahr 2024 (Beschluss)
A: Der kommunale Stromliefervertrag mit der ÜZ Mainfranken endet zum 31.12.2023 und bedarf einer Folgeregelung. Für das Lieferjahr 2024 hat die Gemeinde Geldersheim bei der Bündelausschreibung teilgenommen. Die Ergebnisse dieser Ausschreibung sind auch Grundlage der angebotenen Preise.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den kommunalen Stromliefervertrag mit der ÜZ Mainfranken zu den genannten Konditionen für das Jahr 2024 zu verlängern. Herr Erster Bürgermeister Hemmerich wird zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
B: Der kommunale Stromliefervertrag mit der ÜZ Mainfranken endet zum 31.12. des jeweiligen Jahres und bedarf einer Folgeregelung. Im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung der Mitgliedsgemeinden der ÜZ Mainfranken soll über die Bündelung entsprechender Mengen der direkte Zugang zum Stromgroßhandelsmarkt ermöglicht werden. Die Strombeschaffung wird zur Risikostreuung zu mehreren Zeitpunkten erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, an der gemeinsamen „Bündelausschreibung Kommune 2025“ der ÜZ Mainfranken teilzunehmen. Herr Erster Bürgermeister Hemmerich wird zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm;
Bedarfsmitteilung für das Haushaltsjahr 2024 (Beschluss)
Die Gemeinde Geldersheim plant die Aufnahme in die Städtebauförderung im Rahmen der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU). Die Fertigstellung des ISEK ist im Frühjahr 2024 geplant. Um eine mögliche Förderung zu erhalten ist es im Jahr 2023 noch erforderlich, eine Bedarfsmitteilung für das Jahr 2024 zu beschließen. Für das Jahr 2024 wird ein Bedarf in Höhe von 60.000 € für das Kommunale Förderprogramm mit Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung und sanierungsbegleitenden Maßnahmen (Sanierungsbeauftragter) angemeldet. Für das Jahr 2025 sind 75.000€ für das kommunale Förderprogramm einschließlich einer notwendigen Betreuung anzumelden. Für das Jahr 2026 wird ein Bedarf in Höhe von 320.000 € ermittelt.
Neben einer möglichen Sanierung der Straße „Lange Gasse“ wird die Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Gelände des alten Bauhofes beabsichtigt. Im Jahr 2027 werden 310.000 € eingestellt. Neben der Sanierung der Straße „Lange Gasse“ soll ein mögliches Nachnutzungskonzept für den „Fränkischen Hof“ erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2024 einschließlich der Jahre 2025, 2026 und 2027 wie vorgestellt vorbehaltlich der Aufnahme in die Städtebauförderung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken zu stellen.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Bauangelegenheiten;
Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einem Dreifamilienwohnhaus, Oberdorf 12, Flur-Nr. 236, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Mit Schreiben vom 05. September 2023 beantragte der Bauherr die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von einem Einfamilienwohnhaus zu einem Dreifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 236, Oberdorf 12 der Gemarkung Geldersheim. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.September 2023 wurde aufgrund der Stellplätze, die für nicht ausreichend befunden wurden, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Nach Prüfung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde hat das Landratsamt Schweinfurt mitgeteilt, dass sich das Vorhaben nach § 34 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bezüglich der Stellplätze ist weiterhin auszuführen, dass aufgrund der gemeindlichen Stellplatzsatzung je Wohneinheit 1,5 Stellplätze auszuweisen sind. Bei den drei Wohneinheiten, die im aktuellen Umfang des Bauantrags enthalten sind, sind daher 5 Stellplätze erforderlich. Diese können alle auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Gegebenenfalls aufgrund eines geplanten weiteren Bauantrags erforderliche zusätzliche Stellplätze sind nicht Bestandteil des Prüfungsumfangs des vorliegenden Bauantrags und dürfen somit im vorliegenden Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die eingezeichneten Stellplätze wurden auch im Rahmen der vorangegangenen Baugenehmigung bereits genehmigt. Am 15.11.2023 hat der Antragsteller, wie vom Landratsamt Schweinfurt ebenfalls gefordert, schriftlich erklärt die Nutzung der Gruppenräume des ehemaligen Kindergartens aufzugeben und die aktuell ungenutzten Räumlichkeiten in der genehmigten Nutzung nicht mehr zu betreiben. Somit sind die Stellplätze im Hof frei für die Wohnraumnutzung.
Beschlussvorschlag:
Der Nutzungsänderung zum oben genannten Gebäude auf dem Flurstück 236, Oberdorf, 97505 Geldersheim wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 13 | G: | 1 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen
4. Bauangelegenheiten;
Abbruch der bestehenden Scheune mit anschließendem Neubau, Umbau und Erweiterung, Unterdorf 11, Flur-Nr. 297, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Die Bauherrin beabsichtigt die bestehende Gebäudestruktur der Scheune zu beseitigen und im Anschluss einen größeren Scheunenneubau mit einer 10° geneigten Pultdachkonstruktion auszustatten. Im Erdgeschoss entsteht ein Stellplatz mit landwirtschaftlicher Lagerfläche und im Obergeschoss ein Lagerraum für die Landwirtschaft. Mit der flacheren Dachneigung wird die Gesamthöhe des neuen Gebäudes reduziert. Das Vorhaben befindet ist gem. § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Das Gebäude fügt sich in die nähere Umgebung ein. Alle erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
5. Bauleitplanung;
Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“, Erweiterung und Ergänzung des Planentwurfes Neubau eines gemeindlichen Bauhofes um die Fläche für den möglichen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (Beschluss)
Das Gelände für den Neubau des gemeindlichen Bauhofes soll einer erweiterten Planung unterzogen werden. Hierbei ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mittelfristig mit in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Die Planungen sollen grundsätzlich die Möglichkeit prüfen, ob ein jetzt angedachter Neubau überhaupt flächentechnisch möglich ist. Im Rahmen der zweiten Auslegung des Bebauungsplanes, die Mitte des Jahres 2024
vorgesehen ist, könnte die modifizierte Planung dann berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Gelände für den neuen Bauhof dahin-
gehend planungstechnisch zu prüfen, ob der Neubau eines Feuerwehrhauses möglich ist. Dabei soll auch in Betracht gezogen werden, dass der Neubau des Bauhofes auf dem südlichen Teil der Fläche möglich ist.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
6. Jahresrückblick
Erster Bürgermeister Hemmerich gibt einen Überblick über das vergangene Jahr 2023. Anhand einer Präsentation werden wichtige Ereignisse für die Gemeinde Geldersheim nochmals in Erinnerung gerufen. Erster Bürgermeister Hemmerich dankt dem Gemeinderat für die intensiven, auch nicht selten kontrovers geführten Diskussionen in den Sitzungen. Unterschiedliche Meinungen und der Austausch verschiedenster Auffassungen und Positionen sind wichtig. Nur so kann das Ziel, das Beste für die Gemeinde Geldersheim zu erreichen, weiterhin verfolgt werden. Mit einem kleinen Präsent dankt er einzelnen Gemeinderäten für Ihre besonderen Aufgaben. Er wünscht allen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie für das neue Jahr 2024 alles erdenklich Gute.
Zweiter Bürgermeister Martin Schlör schließt sich den Wünschen an. Er dankt Ersten Bürgermeister Hemmerich für die geleistete Arbeit, insbesondere auch dafür, dass er jedem Anliegen offen gegenübersteht. Das neue Jahr wird wieder Herausforderungen mit sich bringen, die nur gemeinsam und mit Überlegung gemeistert werden können.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 0 | G: | 0 |
Kein Beschluss erforderlich.
7. Verschiedenes
| Erster Bürgermeister Hemmerich: | |
| • | Jahrbuch 2022 des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, merowingerzeitliche Siedlung in Geldersheim |
| • | Benefizveranstaltung für die Aktion „Sternstunden“, Spende in Höhe von 1.700,00€, Dank an alle Mitwirkenden |
| • | Weihnachtsgrüße des Kindergartens Sankt Nikolaus in Geldersheim an die Mitglieder des Gemeinderates |
| • | Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, Grundstückspreis 270,00€/m², mögliche Erwerber bereits angeschrieben |
| GMR Kundmüller: | |
| • | Neue Lüftungsanlage an der Dr.-Valentin-Engelhardt-Grundschule (Sachstand) |
| GMR Hübner: | |
| • | Thema „Biber“ im Gemeindegebiet, Meldungen von Schadensereignissen und der damit verbundenen Schadensregulierungen, Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Schweinfurt, gemeinsamer Ortstermin mit den zuständigen Behörden, der Flurbereinigung und dem Jagdpächter |
| • | Weg Richtung „Alte Grotte“, Höhe der Abzweigung, Gräben verschüttet, kein Ablaufen des Wassers mehr möglich |
| GMR Schüler: | |
| • | Spende des Sitzungsgeldes auf Vorschlag der Fraktion der SPD an Dr.-Valentin-Engelhardt-Grundschule für das Zirkusprojekt |
Ende der öffentlichen Sitzung: 19:17 Uhr