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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 5/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Bauleitplanung;

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“ der Gemeinde Niederwerrn, Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (Beschluss)

Die Gemeinde Niederwerrn beabsichtigt das Gewerbegebiet „Am Motorpool“ zu erweitern. Die bisherige Fläche von 26.847m² soll um 7.994m² vergrößert werden. Die Gesamtfläche beträgt damit 34.841m². Der Gemeinderat hatte bereits in vorangegangenen Sitzungen keine Einwände und Stellungnahmen geltend gemacht.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Geldersheim macht keine Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen der Gemeinde Niederwerrn im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend.

Beschluss:

A: 11 F: 11 G: 0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Bauangelegenheiten;

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Merowinger Straße 7, Flur-Nr. 4124/4, 97505 Geldersheim, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg III“ (Bauantrag)

Die Bauherren beabsichtigen, auf ihrem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg III“ ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Die geplante Garage hat eine Größe von 54,97 m² mit einer mittleren Wandhöhe von 2,98 m. Sie überschreitet die festgesetzte Baugrenze im Norden sowie im Osten des Grundstücks. Gemäß Buchstabe A Nummer 3.3 des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg III“ in Verbindung der Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist es zulässig Garagen und Carports außerhalb der festgelegten Baugrenze zu errichten, sofern der umbaute Raum von 100 m³ nicht überschritten wird. Die geplante Garage liegt mit einem umbauten Raum von

164,85 m³ über der zulässigen Höchstgrenze und außerhalb der Baugrenze.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg III“ sind erforderlich:

a) Überschreiten der zulässigen Größe von 100 cbm umbauten Raum für Garagen und Carports

b) Überschreiten der Baugrenzen im Norden und Osten bei Errichtung der Garage mit Grenzbebauung im Osten

Die Nachbarunterschrift der Flur-Nr. 4124/3 liegt vor.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die isolierten Befreiungen bezüglich der Größe der Garage und der Überschreitung der Baugrenzen im Norden und Osten abzulehnen.

Beschluss:

A: 11 F: 3 G: 8

Der Beschlussvorschlag ist hiermit nicht angenommen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, den isolierten Befreiungen bezüglich der Größe der Garage und der Überschreitung der Baugrenzen im Norden und Osten zuzustimmen.

Beschluss:

A: 11 F: 8 G: 3

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Dr.-Valentin-Engelhardt-Grundschule;

Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2025/2026 (Beschluss)

Seit dem Schuljahr 2024/25 übernimmt das „Haus Marienthal“, Evangelische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Schweinfurt gGmbH die Trägerschaft der Mittagsbetreuung an der Grundschule Geldersheim. Um die laufenden Kosten weiterhin decken zu können, ist eine Erhöhung der Gebühr für die Mittagsbetreuung notwendig. Das „Haus Marienthal“ schlägt eine Gebührenerhöhung von 5,00 € vor. Die Unterdeckung ist im Rahmen des Defizitvertrages von der Gemeinde Geldersheim zu tragen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt der Gebührenerhöhung ab dem Schuljahr 2025/2026 für die Mittagbetreuung für die Gruppen bis 14:30 Uhr von 70 € auf 75 € und für die Gruppen bis 15.30 Uhr von 94,00 € auf 99,00 € zu zustimmen.

Beschluss:

A: 11 F: 11 G: 0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

4. Städtebauförderung;

Erhalt des Ortsbildes und der städtebaulichen Struktur durch Erlass einer Erhaltungssatzung (Aufstellungsbeschluss)

Im Anschluss an das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept mit den Vorbereitenden Untersuchungen und dem Beschluss der Sanierungssatzung strebt die Gemeinde Geldersheim den Beschluss einer Erhaltungssatzung an, um die historischen Ortstrukturen und das wertvolle Ortsbild mit seinen erhaltenswerten und denkmalgeschützten Gebäuden zu bewahren. Auch das Interkommunale Denkmalkonzept Oberes Werntal kam zum Ergebnis, dass in Geldersheim eine Vielzahl an erhaltenswerten Gebäuden und Objekten vorhanden ist und dass dieser Bestand zu bewahren ist. Zu diesem Zwecke soll innerhalb eines Geltungsbereiches die Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen werden. Dieser Geltungsbereich soll der Grenze des Sanierungsgebietes „Altort Geldersheim“ gleichgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Altort Geldersheim für den in Anlage 1 dargestellten und mit Flurstücken benannten Geltungsbereich.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

- im Süden durch die Lange Gasse und Frankenstraße

- im Westen durch die Raiffeisenstraße und Obertor-Siedlung

- im Norden durch die Gartenstraße und Schweinfurter Straße

- im Osten östlich der Untertorstraße

2.

Der Gemeinderat nimmt die geplanten Inhalte der Erhaltungssatzung und die dargestellte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen.

Beschluss:

A: 11 F: 11 G: 0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

5. Verschiedenes

Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, drei im Freistellungsverfahren bereits genehmigte Bauanträge, Notartermine für Grundstücksverkäufe alle vereinbart

Parksituation im Oberdorf, Kreuzungsbereich „Lange Gasse“ (Sachstand)

Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz, Ursache für Entfernen der Äste (Sachstand)

Mögliche Verbreiterung der Zufahrt zum Sportheim, Einholung von Angeboten (Antrag zum Haushalt 2025)

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:05 Uhr