Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“;
Vorstellung eines Planungsentwurfes, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Beschluss)
Sachverständige: Frau Dipl.-Geographin (Univ.) Claudia Roschlau
BAURCONSULT Architekten Ingenieur Haßfurt
Im Bereich der südwestlichen Zufahrt auf die Konversionsfläche der ehemaligen Conn Barracks (an der Würzburger Straße) beabsichtigt die Gemeinde Geldersheim den Neubau eines kommunalen Bauhofs. Hierzu wurde bereits durch RWP - Architekten Beratende Ingenieure GmbH aus Schweinfurt – ein Bebauungskonzept entwickelt, wonach die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen sind:
Das Bebauungskonzept wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26. Januar 2023 vorgestellt und beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim am 10. Februar 2023.
Der Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der 4. Änderung bereits entsprechend der vorgesehenen Nutzung als „Gemeinbedarfsfläche“ angepasst.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst jeweils die nachfolgenden Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Geldersheim: 1053/1, 1053/2, 1052/1. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Der Neubau des kommunalen Bauhofes soll nach einem Konzept und einer Studie der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt als energieautarker Bauhof entwickelt werden mit dem Ziel, den Standort klimaneutral mit Wasserstoff zu versorgen.
Für das Plangebiet ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kommunaler Bauhof“ beabsichtigt.
Verfahrensart: Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs.1 BauGB mit integrierter Grünordnung aufgestellt.
Weiteres Vorgehen: Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ mit Begründung sowie der erforderlichen sonstigen Planunterlagen und Gutachten, in der Fassung vom 09.November 2023 und Beauftragung der Verwaltung, das Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ mit Begründung sowie die erforderlichen sonstigen Planunterlagen und Gutachten in der Fassung vom 09. November 2023 und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Öffentlicher Personennahverkehr;
Errichtung einer überdachten und barrierefreien Bushaltestelle gegenüber der Friedenskapelle (Beschluss)
Der neue gemeinsame Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis Schweinfurt wurde am 12. Juli 2022 im Kreistag und am 27. September 2022 im Stadtrat beschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2022 die Streckenführung für die Gemeinde Geldersheim anerkannt. Zielsetzungen im Personenbeförderungsgesetz zur Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs und neue verkehrliche Entwicklungen im Nahverkehrsraum Schweinfurt führten zu einer Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Aufgrund der unzureichenden Verkehrssicherheit und nicht behindertengerechten Ausstattung der Bushaltestelle auf Höhe der Würzburger Straße 11 wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt Schweinfurt ein Rückbau empfohlen. Für den Neubau einer neuen Haltestelle inklusive Überdachung, mit behindertengerechtem und barrierefreiem Zugang wurde ein Kostenrahmen laut Schätzung des Fachplanungsbüros FMP aus Schweinfurt in Höhe von 60.000,00 € brutto veranschlagt. Seitens der Regierung von Unterfranken ist mit einer Förderquote von 75 %, das heißt mit einer Förderung i. H. v. 45.000,00 € zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer behindertengerechten, barrierefreien und überdachten Bushaltestelle am Ortseingang gegenüber der Friedenskapelle. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Bauangelegenheiten;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“, Errichtung einer offenen Garage (Carport) auf dem Flurstück 1773/1, Frankenstraße 21, Gemarkung Geldersheim (Beschluss)
Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Carports im Abstand von 1m zum bestehenden Wohnhaus auf dem oben genannten Grundstück. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“. Gemäß Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO) sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich, verfahrensfrei. Das Carport hat ein Brutto-Rauminhalt von 63 m³ (6m x 3m x 3,5m). Für die Realisierung des Vorhabens ist folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg“ erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Befreiungen erteilt:
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen
4. Bauleitplanung;
12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck, Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss)
Der Markt Werneck hat zur Sicherung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung mit Allgemeinmedizinern im Nahbereich beschlossen, einen Teilbereich des bisher für die Ansiedlung von Gemeinbedarfseinrichtungen vorgehaltenen Grundstücks Flur-Nr. 692/1 für die Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums (Gesundheitszentrum) zur Verfügung zu stellen. Da ein solches Zentrum als eine gewerbliche Einrichtung betrachtet werden muss, fällt es nicht unter die Definition der freiberuflichen Einrichtung im Sinne des § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Geldersheim macht keine Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen des Marktes Werneck im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
5. Haushalt 2023;
Überplanmäßige Ausgaben für den Schulverbund Mittelschule Bergrheinfeld (Beschluss)
Für Investitionsmaßnahmen an der Mittelschule Bergrheinfeld wie Einrichtung von IT-Medien, Lüftungssysteme in den Klassenzimmern und Planungskosten für die Generalsanierung/Neubau des Schulgebäudes sind für die Gemeinde Geldersheim Kosten i. H. v. 54.140,11 € fällig geworden. Für die Übernahme der Kosten ist die Gemeinde Geldersheim vertraglich verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßigen Ausgaben für die Mittelschule Bergrheinfeld i. H. v. 54.140,11 €. Die Gesamtdeckung ist gewährleistet.
| Beschluss: | A: | 13 | F: | 13 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
6. Verschiedenes
| • | Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges LF 10 für die FFw Geldersheim, Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken ist eingegangen, Ausschreibung wird am 20.November 2023 veröffentlicht |
| • | Bürgerversammlung am 13.November 2023 mit sehr gutem Besuch |
| • | Verleihung der Bürgermedaille am 15.November 2023 |
| • | Vorgesehener Baubeginn der Straßenbaumaßnahmen im Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, Gründe für zeitliche Verzögerung |
| • | Mögliche Windkraftnutzung auf dem dem Vorbehaltsgebiet WK 55, aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise |
| • | Errichtung eines Mobilfunkmastes auf der Gemarkung Geldersheim, aktueller Sachstand |
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:15Uhr