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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 51/2024
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates Geldersheim vom 28. November 2024

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Bauangelegenheiten;

Radweg an der SW 31 Richtung Schweinfurt, mögliche Sanierungsmaßnahmen, mögliche Verlegung, Vorstellung einer Machbarkeitsstudie (Beschluss)

Sachverständiger: Herr Markus Schraub, Bereichsleiter Tiefbau, FMP design engineering GmbH, Schweinfurt (Beschluss)

Dem Gemeinderat werden vier mögliche Varianten der Radwegesanierung an der SW 31 Richtung Schweinfurt vorgestellt. Die vier möglichen Varianten wurden durch den Bauausschuss in seiner letzten Sitzung vorgeschlagen.

Variante 1 bezieht sich auf eine Sanierung des bestehenden Rad- und Gehweges nördlich Teil der SW 31. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 363.000€. Eine Ausbaubreite von 2,50m ist hier vorgesehen.

Die Variante 2 umfasste ebenfalls den Radweg Richtung Schweinfurt nördlich der SW 31. Hier würde neben der Sanierung des Radweges noch ein Ausbau bzw. Neubau des Wirtschaftsweges erfolgen müssen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 435.000€. Variante 3 sieht vor, das der bestehende Radweg entlang der SW 31 im südlichen Bereich abgefräst und falls nötig auch im Aufbau ertüchtigt werden soll. Die hierfür anfallenden Kosten werden auf 190.000€ geschätzt. Variante 4 im südlichen Bereich der SW 31 umfasst auch den Ausbau und Neubau eines Wirtschaftsweges. Auch sind zwei Brücken sowohl über die Wern als auch über den Sulzgraben erforderlich. Die Kostenschätzung beträgt hierfür 680.000€. Seitens Herrn Markus Schraub als Sachverständiger werden nach Vorstellung der vier Varianten noch ausführlich Fragen seitens des Gemeinderates beantwortet.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung (Wegeerneuerung) des bestehenden Rad- und Gehweges südlich an der SW 31 Richtung Schweinfurt (Variante 3) in Höhe von 190.000,00€. Die Kosten sollen in den Haushalt 2025 eingestellt werden.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Haushalt 2023;

Jahresrechnung 2023, Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung, Feststellung der Jahresrechnung (Beschluss)

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 12. November 2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Anwesend waren 4 Mitglieder des Ausschusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte in Stichproben die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Markus Vogel, stellte das Ergebnis der Überprüfung dar.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:

  • Die Erhöhung der Friedhofsgebühren mit einer aktuellen Kostendeckung von ca. 57% ist positiv zu bewerten.
  • Die Erhöhung der Mieten in den gemeindlichen Liegenschaften ist ebenfalls positiv zu bewerten.
  • Das Forderungsmanagement wurde auf aktuellen Stand gebracht, so dass keine Einrede der Verjährung mehr möglich ist.
  • Die Kassenreste (Außenstände) wurden im Vergleich zum Vorjahr halbiert.
  • Es ist zu überprüfen, ob Rechnungen nach einer händischen Korrektur des Fachplaners, im Sinne der Wahrheit und Klarheit erneut mit dem korrigierten Betrag ausgestellt werden müssen.
  • Es sollen zukünftig für gleiche Sachverhalte einheitliche Buchungstexte verwendet werden.
  • Die digitale Belegprüfung ist vorteilhaft und unkompliziert.
  • Das Bestandsverzeichnis für bewegliche Sachen soll ständig aktualisiert werden.
  • Die übersparten Bausparverträge sollen in einen neuen Bausparvertrag umgewandelt werden, um ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern.
  • Das Thema Ganztagsbetreuung ab 2026 soll in Angriff genommen werden.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 ergab ansonsten keine weiteren Beanstandungen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt:

Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt:

Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt:

Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt:

Alle Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses einbezogen.

Beschlussvorschlag:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird festgestellt.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Haushalt 2023;

Jahresrechnung 2023, Entlastung (Beschluss)

Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurden im vorherigen Tagesordnungspunkt 2 festgestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) muss der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung Beschluss fassen. Erster Bürgermeister Thomas Hemmerich ist gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Sitzungsleitung übernimmt zweiter Bürgermeister Martin Schlör.

Beschlussvorschlag:

Der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung durch den Gemeinderat erteilt.

Beschluss:

A:

13

F:

13

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

4. Verkehrsangelegenheiten;

Verkehrsschau 2024 (Beschluss)

Am 05.08.2024 wurde die Verkehrsschau zusammen mit der Polizeiinspektion Schweinfurt durchgeführt.

a) Beurteilung der Parksituation in der Lange Gasse

Die Parksituation rund um den Kindergarten in der Lange Gasse wurde eingehend begutachtet und diskutiert. Es wurde festgestellt, dass das Parken nur auf den dafür vorgesehenen Flächen in Fahrtrichtung erlaubt ist.

Eine Markierung bzw. Kennzeichnung der Parkmöglichkeiten wird empfohlen, um Klarheit zu schaffen und regelwidriges Parken zu vermeiden.

Zusätzlich wurde festgestellt, dass weiteres Abstellen von PKW entlang der Langen Gasse nur dann erlaubt ist, wenn die Mindestbreite der Straße von 3,05 Meter nicht unterschritten wird, um die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss erforderlich.

Beschluss:

A:

14

F:

0

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

b) Verkehrssituation Lange Gasse, mögliche Einbahnstraßenregelung

Die aktuelle Verkehrssituation wurde analysiert und es wurde eine mögliche Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsführung diskutiert. Die Straße ist sehr eng, was einem Gegenverkehr grundsätzlich keine Ausweichmöglichkeiten bietet. Wendemöglichkeiten sind ebenfalls nicht in geeigneter Art und Weise vorhanden. Im Falle von Gegenverkehr muss ein Verkehrsteilnehmer rückwärtsfahren, um Platz zu schaffen. Dies führt zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit, insbesondere in engen Bereichen ohne Sichtweite sowie im Zusammenhang rund um den Kindergarten. Die besprochene gemeinsam vorgeschlagene Option war die Einrichtung einer Einbahnstraße, um den Verkehrsfluss zu optimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Beschlussvorschlag:

Die Straße „Lange Gasse“ wird zu einer Einbahnstraße umgewandelt.

Die Verkehrszeichen (VZ-Nr. 220-10 und 220-20) welche auf die Einbahnstraße hinweisen, sind anzubringen. Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ (VZ-Nr. 267) ist ebenfalls anzubringen. Die Einfahrt in die Lange Gasse ist dann nur von der Würzburger Straße aus möglich.

Beschluss:

A:

14

F:

2

G:

12

Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt. Eine Einbahnstraßenregelung wird nicht eingerichtet.

c) Parksituation gegenüber der Ausfahrt „Lange Gasse“

Um die Ausfahrt verkehrssicher zu gewährleisten, ist ein absolutes Halteverbot von Oberdorf 34 bis 36 zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Auf Höhe der Ausfahrt „Lange Gasse“ wird ein Absolutes Halteverbot von Oberdorf 34 bis 36 erlassen. Die Verkehrszeichen (VZ-Nr. 283-10 und 283-20) welche auf das absolute Halteverbot hinweisen, sind anzubringen.

Beschluss:

A:

14

F:

14

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

d) Einfahrt in die Reichsabtei und die Brunnengasse

Aufgrund mehrerer Vorfälle, bei denen Rettungsfahrzeuge sowie Privatpersonen in die oben genannten Straßen abgebogen sind und dort feststellen mussten, dass kein Straßenverlauf in die nachfolgenden Straßen vorhanden ist, wurde die Situation begutachtet. Das Wenden erfolgte in den privaten Einfahrten, was zu Unannehmlichkeiten und Konflikten führt. Zur Vermeidung solcher Vorfälle und zur klaren Kennzeichnung der Sackgassen wird empfohlen, an den Einfahrten zur Reichsabtei und Brunnengasse entsprechende Sackgassenschilder (Nr. 357) zu montieren. Die Maßnahme soll die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informieren und verhindern, dass unnötig in die Sackgasse eingefahren wird.

Beschlussvorschlag:

An den Einfahrten der Reichsabtei und der Brunnengasse sind die Verkehrszeichen (VZ-Nr. 357), welche auf die Sackgasse hinweisen, anzubringen.

Beschluss:

A:

14

F:

9

G:

5

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

e) Ausfahrt „Am Biegenbach“ in die „Würzburger Straße“

Die Ausfahrt „Am Biegenbach“ in die „Würzburger Straße“ wurde begutachtet und bewertet. Es wurde festgestellt, dass ein Verkehrsspiegel nicht notwendig ist und die Verkehrssituation auch nicht verbessern würde. Die Polizei rät von der Installation eines Spiegels ab. Radfahrer und Fußgänger sollen den eingezeichneten Weg auf Höhe der Firma Stark nutzen. PKW können die Ausfahrt in die Untertorstraße nutzen, um eine sichere Verkehrsführung zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss erforderlich.

Beschluss:

A:

14

F:

0

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

f) Parksituation Friedhofstraße (Stichstraße)

Die Parksituation in der Friedhofstraße wurde begutachtet.

Es wurde festgestellt, dass parkende Fahrzeuge die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Meter nicht einhalten. Diese Angelegenheit wird als Zuständigkeitsbereich der Polizei eingestuft, die regelmäßig Streifenfahrten durchführt, um die Einhaltung der Parkvorschriften zu überwachen.

Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss erforderlich.

Beschluss:

A:

14

F:

0

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

g) Verschiedenes

  • Parkende LKW, welche nicht dauerhaft parken, sind zu dulden.
  • Wohnwägen und Anhänger dürfen für maximal zwei Wochen stehen und müssen danach bewegt werden. Die Position der Ventilstellung ist zu dokumentieren um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge und Hän-ger bewegt werden.

5. Verschiedenes

  • Breitbandausbau Richtung Gumpert, mögliche Mängel wurden der Baufirma über das zuständige Planungsbüro angezeigt, keine Dienstbarkeiten bei Telekommunikationsleitungen bei öffentlichen Wegen seit 2021 notwendig
  • neue Bushaltestelle gegenüber der Friedenskapelle/Am Eckturm, Inbetriebnahme am 16. Dezember 2024
  • Hinweis auf den „Weihnachtszauber 2024“ in Geldersheim, Beginn am Samstag, den 30. November 2024
  • Asphaltfläche an der neuen Bushaltestelle, Reinigung erforderlich
  • Kapellenweg, Parken entgegen der Fahrtrichtung, Kontrolle durch die Polizei erforderlich
  • Breitbandausbau in der Raiffeisenstraße, evtl. Schäden und dadurch entstehende Schadensersatzansprüche
  • Würzburger Straße, Rückbau der Linksabbiegerspur Richtung ehemalige Conn Barracks (Sachstand)
  • Radweg am Biegenbach, Höhe Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, schlechter Zustand, weitere Vorgehensweise (Sachstand)
  • Straße „Am Biegenbach“ zur Schweinfurter Straße (Verbindungsweg), schlechter Wegezustand, weitere Vorgehensweise (Sachstand)
  • Mitarbeiterin im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) an der Grundschule in Geldersheim, aktuelle Entwicklung (Sachstand)
  • Beschaffung von neuen Basketballkörben sind im Haushalt 2025 einzuplanen
  • Parksituation in der Raiffeisenstraße auf Höhe des Verbindungsweges Richtung Lange Gasse, Einrichtung eine Halteverbotszone möglich (Sachstand)

Ende der öffentlichen Sitzung: 21:10 Uhr