Die Gemeindekasse teilt mit, dass am 15.02.2023 nachstehend aufgeführte Steuern und Abgaben fällig sind:
| 1. | Rate Grundsteuer A und B |
| 1. | Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlungen |
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsverzug die nach § 240 Abgabenordnung von 1977 zu erhebenden Säumniszuschläge und Mahngebühren verwirkt und in Rechnung gestellt werden.
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Geldersheim eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten von Überweisungen abzusehen.