Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Geldersheim beabsichtigt am Ortseingang östlich der Kreisstraße SW 31 („Würzburger Straße“) auf dem ehemaligen Gelände der Conn Barracks die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Neubau des kommunalen Bauhofes sowie eines Feuerwehrhauses.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Geldersheim als „Fläche für Gemeinbedarf“ sowie als „Örtliche Hauptverkehrsstraße“, „Grünfläche“ und einer „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.02.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim (Ausgabe 6) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich wurde im Zuge der Entwurfserstellung gegenüber dem Aufstellungsbeschluss angepasst.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ der Gemeinde Geldersheim ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen für die Planung des Neubaus eines kommunalen Bauhofs. Zusätzlich soll nach Vorstellung eines Planungsbüros in der Gemeinderatssitzung am 13.03.2025 und anschließender Beauftragung ein Feuerwehrhaus innerhalb des Geltungsbereiches errichtet werden. Hierzu sind die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen:
| • | Verwaltung/Sozialbereich |
| • | Werkstätten |
| • | Wagenhalle |
| • | Waschhalle |
| • | Außenwaschplatz |
| • | Lagerbereich |
| • | Feuerwehrhaus |
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 stattgefunden. Am 16.10.2025 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen sowie den Entwurf des Bebauungsplans "Am alten Flugplatz" in der Fassung vom 08.10.2025 gebilligt. Weiter wurde die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplans "Am alten Flugplatz" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.10.2025 und Frist zur Stellungnahme bis 08.12.2025.
Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.02.2026 behandelt und abgewogen. Hieraus haben sich folgende Änderungen im Entwurf ergeben:
| - | Ergänzung der Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) für das Sondergebiet für Gemeinbedarf: Zweckbestimmung „Lagerhalle kommunaler Bauhof“ in Nutzungsschablone und unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.2.1 und 1.2.2. |
| - | Ergänzung der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung des Sondergebietes für Gemeinbedarf: Zweckbestimmung „Bauhof und Feuerwehrhaus“ und Sondergebiet für Gemeinbedarf: Zweckbestimmung „Lagerhalle kommunaler Bauhof“ gemäß Planzeichenverordnung und unter II ZEICHNERISCHE FESTSETZTUNGEN 9.0 Sonstige Planzeichen |
| - | Erweiterung der Pflanzstreifen und Konkretisierung der Baumpflanzungen innerhalb von Stellplatzanlagen gemäß IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 2.3.1 |
| - | Ergänzung der festgesetzten Artenlisten unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 2.5 |
| - | Textliche Zuordnung der Ausgleichsflächen des Bebauungsplanes zu den Eingriffen unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.0 |
| - | Anpassung von Vorgaben zulässiger Schröpfschnitte auf den Ausgleichsflächen A1, A2, A3 und E1 unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.2 |
| - | Überrechnung des naturschutzfachlichen Ausgleichswertes der Ersatzfläche E1 (FCS2, Flurstück 1802, Gemarkung Geldersheim) unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.1.4 |
| - | Ergänzung der Ausgleichsmaßnahme A3 (Aufforstung, Teilfläche Fl.-Nr. 4685, Gemarkung Geldersheim) um die Errichtung einer wilddichten Zäunung zum Schutz vor Verbisssituationen unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.1.3 |
| - | Ergänzung von Hinweisen zum Verbiss von Ausgleichsmaßnahmen durch Wild, Solarenergie, Bodenbelastung und der Beprobung und Entsorgung von Bodenaushub unter VI HINWEISE 10.0-13.0 |
Aufgrund dieser inhaltlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes nach dem Verfahren nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB, ist der Bebauungsplanentwurf nach § 3 Absatz 2 erneut im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Dementsprechend hat der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ (in der Fassung vom 18.02.2026) in seiner Sitzung am 26.02.2026 gebilligt sowie die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1052/1, 1053/1,1053/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1052, 1053, 1000, 1000/2 und 1061/10 – jeweils Gemarkung Geldersheim.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden durch das unbebaute Grundstück mit Gründlandbrache Fl.Nr. 1052, sowie die Würzburger Straße Fl.Nr. 1000/2 |
| • | im Osten durch die Grünfläche Fl.Nr. 1053 |
| • | im Süden durch die Ackerfläche Fl.Nr. 1061/1; |
| • | im Westen/Nordwesten durch die Würzburger Straße Fl.Nr. 1000 sowie den Gelthari-Ring Fl.Nr. 789/21 und die Würzburger Straße Fl.Nr. 1000/2 |
1061/10
Abb. 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans "Am alten Flugplatz", einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 18.02.2026) sowie die Anlagen 2 bis 10 (2.1 Grundriss EG/ 2.2 Grundriss OG/ 3. Schallimmissionsprognose/ 4. Entwässerungskonzept/ 5.1 Vorplanung Straßenbau/ 5.2 Vorplanung Straßenbau Schleppkurven Lastzug/ 5.3 Vorplanung Straßenbau Sichtdreiecke/ 5.4 Vorplanung Straßenbau Begründung/ 6.1 artenschutzrechtliche Prüfung/ 6.2 Maßnahmenkonzept Artenschutz/ 7. Fachbeitrag Artenschutz/ 8. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/ 9. Altlasten und Kampfmittel/ 9.1 Luftbildauswertung/ 9.2 Ergebniskarte Kampfmittel/ 10. Geotechnischer Bericht) liegen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zusammen in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB angemessen verkürzt.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Anschrift: Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gemeinde@geldersheim.de, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Am alten Flugplatz" unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Geldersheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes "Am alten Flugplatz" nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht in der Fassung vom 18.02.2026 | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Pflanzen und Tiere (insbesondere Zauneidechsen, Fledermäuse und Vögel), Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
| Schallimmissionsprognose zum geplanten Bauhof und Feuerwehrhaus (Bericht Nr. Y0091.005.03.001) von Wölfel in der Fassung vom 21.07.2025 | Darstellung der Aufgabenstellung, der Unterlagen sowie der örtlichen Situation und Anforderungen; Beschreibung der Anlagen und Ermittlung der Geräuschemissionen durch den Betrieb des geplanten Bauhofes und des geplanten Feuerwehrhauses sowie zu erwartende Spitzenpegel; Ableitung der Schallschutzmaßnahmen; Darlegung der Berechnungen und Ergebnisse sowie einer abschließenden Zusammenfassung der Bewertung und der Maßnahmen; Anlagen. |
| Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) von Grünstifter GbR in der Fassung vom 05.08.2024 | Aussagen zur Betroffenheit von saP-relevanten und im Geltungsbereich (potenziell) vorkommenden Arten, insbesondere Zauneidechsen, Fledermäuse und Vogelarten. Beschreibung artenschutzrechtlicher Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen). |
| Maßnahmenkonzept Artenschutz - Zauneidechse von Fabion GbR in der Fassung vom 06.05.2025 | Ergänzung zur Zauneidechse mit Darlegung Bestandssituation, Ermittlung Kompensationsumfang, Vergrämungsmaßnahme mit Umsetzung, FCS-Maßnahme und Zeitplan für Vergrämungs- und FCS-Maßnahme; Abschließende Zusammenfassung. |
| Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz Erweiterung des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ von Fabion GbR in der Fassung vom 16.09.2025 | Aussagen zur Betroffenheit von saP-relevanten Arten im erweiterten Geltungsbereich (Umplanung der Zufahrt); Darstellung der Bestandssituation und Habitatausstattung mit Ableitung der Wirkungen des Vorhabens; Ausführung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität; Ableitung von FCS-Maßnahmen für Zauneidechsen mit Integration in bereits geplante FCS-Maßnahme; Erläuterung von Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie. |
| Vollzug der Naturschutzgesetze; Artenschutzrechtliche Ausnahme u. a. zum Lebendfang von Zauneidechsen und zu deren Umsiedlung sowie zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Feldhamsters und der Zauneidechse von Regierung von Unterfranken in der Fassung vom 17.09.2025 | Bescheid der Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Unterfranken) für die Artenschutzrechtliche Ausnahme u. a. zum Lebendfang von Zauneidechsen und zu deren Umsiedlung sowie zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Feldhamsters und der Zauneidechse mit Nebenbestimmungen zur Umsiedelung, Herrichtung und Pflege der Ersatzhabitate sowie dem Monitoring und der Dokumentation. |
| Historische Untersuchung der „Conn Barracks“ bei Schweinfurt von ARCADIS Deutschland GmbH in der Fassung vom 23.07.2015 | Beschreibung der Aufgabe und Zielsetzung; Darstellung der historischen Entwicklung und Nutzung; Beschreibung des Standortes; Informationen zu Gebäudeschadstoffen; Beschreibung der kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF); Zusammenstellung der erfassten KVF sowie Bewertung und weiterer Handlungsbedarf. |
| Bericht zur Auswertung historischer Luftbilder der Conn Baracks Schweinfurt von Gesellschaft für Angew. Hydrologie und Kartographie mbH Freiburg in der Fassung vom 18.02.2014 | Beschreibung der Aufgabe und Methode, Benennung von Besonderheiten, Beschreibung des Gebietes und Auflistung der historischen Luftbilder; Darstellung der Ergebnisse (Teilgebiet 1 – 14). |
| Ergebniskarte der zusammengefassten Berichte zum Projekt Gefährdungsabschätzung und Handlungsempfehlungen zur Kampfmittelproblematik von Agrius in der Fassung vom 10.12.2015 | Ergebniskarte mit Verortung Gefährdungsabschätzung. |
| Geotechnischer Bericht Neubau eines kommunalen Bauhofs Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße von pgu in der Fassung vom 07.07.2015 | Beschreibung der Aufgabe, den allgemeinen Angaben und der Standortsituation; Darstellung der Erhebungsergebnisse; Aufführung der Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung; Schlussbemerkung |
| Landratsamt Schweinfurt - Immissionsschutz SG 40.3 (Stellungnahme vom 19.02.2024) | Hinweis zur Berücksichtigung und Dokumentation, der festgelegten Schallleistungspegel in der Ausführungsplanung durch die jeweiligen Fachplaner. |
| Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde (Stellungnahme vom 17.11.2025) / Regionaler Planungsverband Main-Rhön (Stellungnahme vom 18.11.2025 | Hinweis auf die Lage der Ausgleichsflächen A2 und A3 innerhalb des Vorbehaltsgebiets (VBG) für Windkraftnutzung WK55 „Leusenberghöhe“ sowie den bereits erfolgten Abstimmungsablauf; weiterhin keine Einwände aus raumordnerischer Sicht |
| Landratsamt Schweinfurt - Untere Naturschutzbehörde SG 42.2 (Stellungnahme vom 29.02.2024) / (Stellungnahme vom 12.01.2026) | Hinweis zum Ausgleichsbedarf der überplanten Ausgleichsfläche; Anpassungen heimischer Gehölze; Hinweise zu Ausgleichsflächen und Maßnahmenkonzept Ausgleich Zaun- eidechse; Anforderung an den Planungsfaktor und Vermeidungsmaßnahmen; Angaben zur Bestandsbewertung; Hinweis zur Meldung von Ausgleichsflächen; Verweis auf die Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde. |
| Hinweis zur Gestaltung Parkplätze; Hinweis Artenliste; Hinweise zur Herstellung sowie Pflege der Wiesen- und Krautsäume; Hinweis auf notwendigen Verbissschutz der Ausgleichsflächen; Verweis auf die Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde. | |
| Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahme vom 05.12.2025) | Lage des Bauhofes sowie der Ausgleichsflächen auf Fl.Nrn. 1802 und 4971 innerhalb von Vermutungsflächen Art. 7 Bay. DSchG; Erlaubnispflicht |
| Regierung von Unterfranken - Höhere Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom 09.02.2024) / (Stellungnahme vom 08.12.2025) | Hinweis zum Ausgleichsbedarf der überplanten Ausgleichsfläche; Anforderung an artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen; Hinweise zu ggf. notwendigen Rodungen |
| Hinweis auf Bilanzierung des naturschutzfachlichen Ausgleiches auf der artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche des Feldhamsters | |
| Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Stellungnahme vom 30.01.2024) / (Stellungnahme vom 11.11.2025) | Hinweise zu Flächenverlusten und Bodenqualität (sparsamer Umgang) sowie heranrückende Bebauung an landwirtschaftliche Gebäude, Verminderung von Bodenveränderungen; Berücksichtigung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen und Wege |
| Hinweis auf notwendigen Verbissschutz der Ausgleichsfläche A3 (Aufforstung) | |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim als auch im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6 ebenfalls öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.