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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 6/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Geldersheim beabsichtigt am Ortseingang östlich der Kreisstraße SW 31 („Würzburger Straße“) auf dem ehemaligen Gelände der Conn Barracks die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Neubau des kommunalen Bauhofes sowie eines Feuerwehrhauses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Geldersheim als „Fläche für Gemeinbedarf“ sowie als „Örtliche Hauptverkehrsstraße“, „Grünfläche“ und einer „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.02.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim (Ausgabe 6) bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich wurde im Zuge der Entwurfserstellung gegenüber dem Aufstellungsbeschluss angepasst.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ der Gemeinde Geldersheim ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen für die Planung des Neubaus eines kommunalen Bauhofs. Zusätzlich soll nach Vorstellung eines Planungsbüros in der Gemeinderatssitzung am 13.03.2025 und anschließender Beauftragung ein Feuerwehrhaus innerhalb des Geltungsbereiches errichtet werden. Hierzu sind die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen:

Verwaltung/Sozialbereich

Werkstätten

Wagenhalle

Waschhalle

Außenwaschplatz

Lagerbereich

Feuerwehrhaus

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 stattgefunden. Am 16.10.2025 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen sowie den Entwurf des Bebauungsplans "Am alten Flugplatz" in der Fassung vom 08.10.2025 gebilligt. Weiter wurde die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplans "Am alten Flugplatz" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.10.2025 und Frist zur Stellungnahme bis 08.12.2025.

Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.02.2026 behandelt und abgewogen. Hieraus haben sich folgende Änderungen im Entwurf ergeben:

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Ergänzung der Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) für das Sondergebiet für Gemeinbedarf: Zweckbestimmung „Lagerhalle kommunaler Bauhof“ in Nutzungsschablone und unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.2.1 und 1.2.2.

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Ergänzung der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung des Sondergebietes für Gemeinbedarf: Zweckbestimmung „Bauhof und Feuerwehrhaus“ und Sondergebiet für Gemeinbedarf: Zweckbestimmung „Lagerhalle kommunaler Bauhof“ gemäß Planzeichenverordnung und unter II ZEICHNERISCHE FESTSETZTUNGEN 9.0 Sonstige Planzeichen

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Erweiterung der Pflanzstreifen und Konkretisierung der Baumpflanzungen innerhalb von Stellplatzanlagen gemäß IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 2.3.1

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Ergänzung der festgesetzten Artenlisten unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 2.5

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Textliche Zuordnung der Ausgleichsflächen des Bebauungsplanes zu den Eingriffen unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.0

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Anpassung von Vorgaben zulässiger Schröpfschnitte auf den Ausgleichsflächen A1, A2, A3 und E1 unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.2

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Überrechnung des naturschutzfachlichen Ausgleichswertes der Ersatzfläche E1 (FCS2, Flurstück 1802, Gemarkung Geldersheim) unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.1.4

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Ergänzung der Ausgleichsmaßnahme A3 (Aufforstung, Teilfläche Fl.-Nr. 4685, Gemarkung Geldersheim) um die Errichtung einer wilddichten Zäunung zum Schutz vor Verbisssituationen unter IV TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3.1.3

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Ergänzung von Hinweisen zum Verbiss von Ausgleichsmaßnahmen durch Wild, Solarenergie, Bodenbelastung und der Beprobung und Entsorgung von Bodenaushub unter VI HINWEISE 10.0-13.0

Aufgrund dieser inhaltlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes nach dem Verfahren nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB, ist der Bebauungsplanentwurf nach § 3 Absatz 2 erneut im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Dementsprechend hat der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ (in der Fassung vom 18.02.2026) in seiner Sitzung am 26.02.2026 gebilligt sowie die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1052/1, 1053/1,1053/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1052, 1053, 1000, 1000/2 und 1061/10 – jeweils Gemarkung Geldersheim.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch das unbebaute Grundstück mit Gründlandbrache Fl.Nr. 1052, sowie die Würzburger Straße Fl.Nr. 1000/2

im Osten durch die Grünfläche Fl.Nr. 1053

im Süden durch die Ackerfläche Fl.Nr. 1061/1;

im Westen/Nordwesten durch die Würzburger Straße Fl.Nr. 1000 sowie den Gelthari-Ring Fl.Nr. 789/21 und die Würzburger Straße Fl.Nr. 1000/2

1061/10

Abb. 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans "Am alten Flugplatz", einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 18.02.2026) sowie die Anlagen 2 bis 10 (2.1 Grundriss EG/ 2.2 Grundriss OG/ 3. Schallimmissionsprognose/ 4. Entwässerungskonzept/ 5.1 Vorplanung Straßenbau/ 5.2 Vorplanung Straßenbau Schleppkurven Lastzug/ 5.3 Vorplanung Straßenbau Sichtdreiecke/ 5.4 Vorplanung Straßenbau Begründung/ 6.1 artenschutzrechtliche Prüfung/ 6.2 Maßnahmenkonzept Artenschutz/ 7. Fachbeitrag Artenschutz/ 8. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/ 9. Altlasten und Kampfmittel/ 9.1 Luftbildauswertung/ 9.2 Ergebniskarte Kampfmittel/ 10. Geotechnischer Bericht) liegen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zusammen in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 09.04.2026 öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB angemessen verkürzt.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Anschrift: Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gemeinde@geldersheim.de, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Am alten Flugplatz" unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Geldersheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes "Am alten Flugplatz" nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim als auch im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6 ebenfalls öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Geldersheim, 20.03.2026
gez. Hemmerich,
Erster Bürgermeister