Titel Logo
Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 8/2023
Schulnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

​​​​​​​Dr. Valentin-Engelhardt-Grundschule, Geldersheim

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2022/23

Am Dienstag, 21.03.2023 findet die Schulanmeldung in der Dr. Valentin-Engelhardt-Grundschule in Geldersheim statt.

  • Eltern mit dem Familiennamen A - K kommen bitte um 14:00 Uhr
  • Eltern mit dem Familiennamen N - Z kommen bitte um 15:00 Uhr

zur Schuleinschreibung in die Aula der Grundschule Geldersheim. Planen Sie für die Veranstaltung der Einschreibung ca. eine Stunde ein.

  • Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
  • Bei Kindern, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, liegt die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Wenn Sie die Einschulung auf das Schuljahr 2024/2025 verschieben möchten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens Dienstag, 11. April 2023 schriftlich mit. Wenn Sie keine Erklärung abgeben, wird Ihr Kind zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig.

Die Schulanmeldung muss unabhängig von dieser Entscheidung zum genannten Termin stattfinden.

  • Für Kinder, die in der Zeit von Oktober bis Dezember sechs Jahre alt werden, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung.
  • Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
  • Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
  • Eingeschrieben werden muss auch jedes Kind, für das ein Gastschulantrag an eine andere Schule gestellt werden soll;
  • ebenso jedes Kind, das wegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs an der Grundschule nicht unterrichtet werden kann.

Bei der Schulanmeldung sind vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung und der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (sofern bereits vorhanden)
  • Nachweis der „U 9“ (gelbes Untersuchungsheft)

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden.

Auch Eltern, die beabsichtigen ihr Kind an einer privaten Schule anzumelden, sind verpflichtet die Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule vorzunehmen.

Die Erziehungsberechtigten müssen die Anmeldung in gegenseitigem Einvernehmen vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt.

Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten muss die formlose, schriftliche Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

Schulanmeldung ist Pflicht

Art. 119 Abs. 1 BayEUG: „Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Anmeldung einer oder eines Schulpflichtigen zum Besuch der Grundschule unterlässt.“

Matthias Eichelsbacher, Rektor