Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28.10.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | 2025 |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 32.277.517 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | - 32.227.191 € |
| mit einem Saldo von | 50.326 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | 2025 |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 50.326 € |
| im Finanzhaushalt | |
| 2025 |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.155.318 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.692.123 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -7.333.255 € |
| mit einem Saldo von | -5.641.132 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.616.848 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -790.818 € |
| mit einem Saldo von | 3.826.030 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | -659.784 € |
festgesetzt.
| 2025 |
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird wie folgt festgesetzt: | 4.616.848 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden in 2025 nicht veranschlagt.
| 2025 |
| Der Höchstbetrag der Liquiditätskrediten, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird wie folgt festgesetzt: | 1.000.000 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | 2025 |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 460 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
Gemäß § 25 Abs. 2 wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 geändert. Die entsprechende Hebesatzsatzung wurde gemäß § 25 Abs. 3 ebenfalls durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und festgesetzt. Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.
Ein Haushaltssicherungskonzept für 2025 wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Oberzent, 28.10.2025
Der Magistrat der Stadt Oberzent
gez. Christian Kehrer, Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
„Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oberzent
für das Haushaltsjahr 2025
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Haushaltsatzung der Stadt Oberzent für das Haushaltsjahr 2025:
| a) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 4.616.848 € (in Worten: vier Millionen sechshundertsechszehntausendachthundertachtundvierzig Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO und |
| b) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 € (in Worten: eine Million Euro), gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 16.01.2026 bis 30.01.2026 im Rathaus Beerfelden, Metzkeil 1, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen! |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan auch digital über die Homepage (www.stadt-oberzent.de/rathaus/stadtverwaltung/finanzen-haushalt/) abgerufen werden. Hier finden Sie auch den Link zum interaktiven Haushaltsplan.