Innovative Projekte der Jugendarbeit im Odenwaldkreis können (vorbehaltlich der Genehmigung des Kreishaushaltes 2023) mit einem Gesamtvolumen von 1.500,- € bezuschusst werden. Vorrang haben dabei Initiativen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 Jahre) vor gemeinnützigen Organisationen von Trägern der Jugendhilfe, die als Antragsteller auftreten. Anträge für 2023 können bis 30. April 2023 gestellt werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass für innovative Projekte gemeinnütziger Organisationen - jedoch keine Kommunen - die Möglichkeit besteht, über die Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises Mittel der Stiftung „Deutsche Jugend“ zu beantragen. Dem Odenwaldkreis stehen, laut Stiftungsverfassung, alle 2 Jahre 20 % der jährlichen Fördermittel aus der Stiftung „Deutsche Jugend“ zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2023 ist dies eine Zuwendung von 1.000,- €. Anträge können alle 2 Jahre (2023, 2025 …), jeweils bis 30. April, gestellt werden.
Allen Anträgen (Sondermittel oder Stiftung „Deutsche Jugend“) sind ein Kostenplan sowie eine Projektbeschreibung beizufügen. Die eingereichten Anträge werden dem Fachausschuss Förderung der Jugendhilfe zur Prüfung und Befürwortung vorgelegt, die Genehmigung erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt. Bei mehreren Antragstellern und/oder befürworteten Projekten wird die Summe entsprechend aufgeteilt.
Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Heike Anthes-Steigerwald, Tel. 06062 70-3913, E-Mail: steigerwald.zeh@odenwaldkreis.de