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Oberzent aktuell
Ausgabe 11/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Erinnerung an die Mitwirkungspflicht bei der Niederschlagswassergebührenberechnung

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Oberzent möchten wir alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran erinnern, ihrer Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Ermittlung der Niederschlagswassergebühren nachzukommen.

Die Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser richten sich nach der bebaute und künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, genaue Angaben zu den bebauten und befestigten Flächen sowie zu eventuell vorhandenen Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser zu machen. Insbesondere ist anzugeben, ob und wie das gesammelte Niederschlagswasser verwendet wird.

Zur Sicherstellung einer korrekten Gebührenberechnung werden seitens der Stadt Oberzent stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Dabei kann es notwendig sein, dass Informationen und Nachweise von den Eigentümern angefordert werden.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der bebauten oder befestigten Flächen sowie der Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser unverzüglich (spätestens 1 Monat nach Fertigstellung) der Stadt Oberzent mitzuteilen sind.

Änderungs- bzw. Neuveranlagungsanträge, sowie ein Merkblatt erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Oberzent (Stadtleben, Bauen und Wohnen, 4. Wasser/Abwasser, 4.3 Niederschlagswassergebühren).

Ihre Mitwirkung trägt dazu bei, eine faire und ordnungsgemäße Gebührenfestsetzung sicherzustellen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner Bauverwaltung Stadt Oberzent:

Frau Lisa Wiards

Durchwahl: 06068/7590-991

E-Mail: lisa.wiards@stadt-oberzent.de

Herr Manuel Schwinn

Durchwahl: 06068/7590-996

E-Mail: manuel.schwinn@stadt-oberzent.de