Der Stadtgutschein Oberzent löste zu Beginn des Jahres 2021 die beiden bisherigen Gutscheinsysteme in Beerfelden und Rothenberg ab. Seitdem sind die früheren Gutscheine des Gewerbevereins Beerfelden und Gutscheine des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Rothenberg nicht mehr erhältlich, jedoch sind diese teilweise noch gültig.
Grundsätzlich verjähren Gutscheine nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Für alle bereits ausgestellten Gutscheine der „alten“ Gutscheinsysteme gelten deshalb folgende Einlösungsfristen:
| Ausstellungsjahr | Einlösbar bis |
| 2020 | 31.12.2023 |
| 2021 | 31.12.2024 |
Bitte denken Sie daran, Ihre Gutscheine noch rechtzeitig einzulösen!
Alles Wissenswerte über den Stadtgutschein Oberzent erfahren Sie unter https://www.stadt-oberzent.de/stadtleben/wirtschaftsfoerderung/stadtgutschein/