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Oberzent aktuell
Ausgabe 12/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Erinnerung zur Einlösung von früheren Gutscheinen

Gutscheine des Gewerbevereins Beerfelden
Gutscheine des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Rothenberg

Der Stadtgutschein Oberzent löste zu Beginn des Jahres 2021 die beiden bisherigen Gutscheinsysteme in Beerfelden und Rothenberg ab. Seitdem sind die früheren Gutscheine des Gewerbevereins Beerfelden und Gutscheine des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Rothenberg nicht mehr erhältlich, jedoch sind diese teilweise noch gültig.

Grundsätzlich verjähren Gutscheine nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Für alle bereits ausgestellten Gutscheine der „alten“ Gutscheinsysteme gelten deshalb folgende Einlösungsfristen:

Bitte denken Sie daran, Ihre Gutscheine noch rechtzeitig einzulösen!

Alles Wissenswerte über den Stadtgutschein Oberzent erfahren Sie unter https://www.stadt-oberzent.de/stadtleben/wirtschaftsfoerderung/stadtgutschein/