Frau Sabine Roll vom Wahlvorschlag der Wählergruppe Falken-Gesäß ist aus dem Ortsbezirk Falken-Gesäß verzogen. Nach § 33 des Kommunalwahlgesetzes verliert die Genannte somit ihren Sitz im Ortsbeirat. An ihre Stelle tritt nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des entsprechenden Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Ein nachrückender Vertreter vom Wahlvorschlag der Wählergruppe Falken-Gesäß konnte nicht festgestellt werden. Der Ortsbeirat Falken-Gesäß besteht nunmehr bis zum Ende der laufenden Wahlzeit aus vier Mitgliedern.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Ortsbezirks Falken-Gesäß gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.