Sie sind motiviert, die Zukunft der Stadt Oberzent aktiv mitzugestalten? Dann werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht.
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit für den Verwaltungsstandort Oberzent. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
| • | Bearbeitung von allgemeinen Gewerbeangelegenheiten wie Gewerbemeldungen (An-, Ab und Ummeldungen), Ausstellung von Gewerbebescheinigungen, Erteilung von Gewerbeauskünften, Beratung/ Überwachung der Reisegewerbe sowie Ausstellung von Reisegewerbekarten, Gewerbeuntersagungsverfahren, etc. |
| • | Genehmigung von Messen/ Märkten mit Überwachung derselbigen |
| • | Anzeige/Anmeldung (vorübergehendes) Gaststättengewerbe, Beratung, Prüfung der Zuverlässigkeit, Mitwirkung bei der Abnahme von Gaststätten, Außendienst (z.B. Kontrollen) |
| • | Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie Amt für Lebensmittelüberwachung, Polizei, etc. |
| • | Spielhallenerlaubnisse, Ausstellung von Geeignetheitsbescheinigungen, Prüfung und Kontrollen von Spielhallen |
| • | Aufnahme der Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten/ Spielhallen, Aufstellerlaubnisse |
| • | Bearbeitung von Wildschadensmeldungen (Organisation der Schätzungen, Protokollführung, Vorbescheide, etc.) |
| • | Vertretungstätigkeit in Bereichen wie Tierkörperbeseitigung, Fundtiere, Ausstellung von Fischereischeinen, Erteilung von Plakatierungsgenehmigungen, Personenbeförderungsrecht, etc. |
| • | Mithilfe bei der Durchführung von Wahlen |
| • | Unterstützung bei der Digitalisierung des Fachdienstes |
| • | sonstige allgemeine Verwaltungstätigkeiten |
Wir suchen eine fachlich wie menschlich überzeugende sowie verantwortungsbewusste, durchsetzungsfähige und aufgeschlossene Persönlichkeit, die unser Team Gewerbe- und Ordnungsamt unterstützt und sich durch persönliches Engagement auszeichnet.
Fachliche Anforderungen:
| • | eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung |
| • | Kenntnisse im Gewerbeverfahren „migewa“ sowie Rechtskenntnisse in der Gewerbeordnung (GewO), dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) und dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG), etc. sind wünschenswert |
Weiterhin sollten Sie mitbringen:
| • | Bereitschaft zur Fortbildung |
| • | Fundierte EDV-Anwenderkenntnisse, insbesondere MS Office-Anwendungen |
| • | gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit |
| • | selbstständiges und sehr genaues Arbeiten |
| • | ein hohes Maß an Diskretion, freundliches und bürgernahes Auftreten sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit |
| • | Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Kostenerstattung für Dienstfahrten zu nutzen |
| • | unbefristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit |
| • | abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit |
| • | umfassende Einarbeitung |
| • | individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten |
| • | Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen |
| • | gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine flexible Arbeitszeitregelung |
| • | Jobrad |
| • | betriebliche Gesundheitsförderung |
Eine Änderung von einzelnen Aufgaben aufgrund möglicher Umstrukturierungen behalten wir uns vor.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen Franziska Schäfer unter Tel.: 06068/7590-963, für personalrechtliche Fragen Frau Bachert unter Tel.: 06068/7590-934 zur Verfügung.