Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen - 3. Änderung der Hauptsatzung

zur 3. Änderung der Hauptsatzung

der Stadt Oberzent

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent am 18.03.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberzent vom 12.06.2018 beschlossen:

Artikel 1

1.

In § 1 Absatz 3 wird jeweils die Angabe „25.000 EURO“ durch „40.000 EURO“ ersetzt.

Die Angabe „2.500 EURO“ wird durch „5.000 EURO“ ersetzt.

2.

§ 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Der Ortsbeirat besteht im Ortsbezirk Etzean aus 3 Mitgliedern in den Ortsbezirken Airlenbach, Falken-Gesäß, Hesseneck, Kortelshütte, Ober-Hainbrunn und Olfen aus 5 Mitgliedern, in den Ortsbezirken Finkenbach/Hinterbach/Raubach, Gammelsbach, Sensbachtal, Hetzbach und Rothenberg aus 7 Mitgliedern sowie im Ortsbezirk Beerfelden aus 9 Mitgliedern.“

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Oberzent, den 18.03.2025
Der Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister