Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent am 18.03.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberzent vom 12.06.2018 beschlossen:
| 1. | In § 1 Absatz 3 wird jeweils die Angabe „25.000 EURO“ durch „40.000 EURO“ ersetzt. |
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| Die Angabe „2.500 EURO“ wird durch „5.000 EURO“ ersetzt. |
| 2. | § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: |
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| „Der Ortsbeirat besteht im Ortsbezirk Etzean aus 3 Mitgliedern in den Ortsbezirken Airlenbach, Falken-Gesäß, Hesseneck, Kortelshütte, Ober-Hainbrunn und Olfen aus 5 Mitgliedern, in den Ortsbezirken Finkenbach/Hinterbach/Raubach, Gammelsbach, Sensbachtal, Hetzbach und Rothenberg aus 7 Mitgliedern sowie im Ortsbezirk Beerfelden aus 9 Mitgliedern.“ |
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.