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Oberzent aktuell
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurbereinigungsverfahren Schönnen.

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Odenwaldstraße 6

64646 Heppenheim

Tel.: 0611 535 8000

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-HP-05-20-92-01-B-0006#003

Flurbereinigungsverfahren VF 2092 Schönnen

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren VF 2092 Schönnen wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung der Beteiligten gem. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum FlurbG vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der jeweils geltenden Fassung geladen.

Beteiligte sind gemäß § 10 FlurbG

-

die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke),

-

alle Nebenbeteiligten gem. § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung beschränken, die vom Verfahren betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände,

-

die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben (Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet gemäß § 56 FlurbG).

I. Offenlegung der Unterlagen

Der Flurbereinigungsplan von Schönnen liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten mit seinen Bestandteilen:

am Montag den 28. April 2025

von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

am Dienstag den 29. April 2025

von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr

im Alten Schulhaus, Ebersberger Straße 33, 64711 Erbach im Odenwald.

Für Auskünfte über die Abfindung und für Erläuterung der Unterlagen sind während dieser Zeiten Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Auf Wunsch wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen mit.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird geladen am

Dienstag, den 29. April 2025 um 14 Uhr im Alten Schulhaus, Ebersberger Straße 33, 64711 Erbach im Odenwald.

Im Anhörungstermin erhalten die Beteiligten Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen des

Flurbereinigungsverfahrens zu äußern.

Dieser Termin dient vorrangig zur Anhörung und Aufnahme der Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan. Die Teilnahme an dem Termin ist freigestellt.

Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, diese muss beglaubigt sein.

Nutzen Sie bitte, die für die Flurbereinigung notwendige Vorlage, diese finden Sie bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse

https://hvbg.hessen.de/bodenmanagement/flurbereinigungsverfahren/schoennen

Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.

III. Veröffentlichung

Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Ladung zum Anhörungstermin werden in der Gemeinde Mossautal, in den Städten Michelstadt, Erbach, Oberzent und im Markt Kirchzell (Bayern) öffentlich bekanntgemacht.

Darüber hinaus ist die Bekanntgabe bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/bodenmanagement/flurbereinigungsverfahren/schoennen abrufbar.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan VF 2092 Schönnen steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu.

Neben dem nach § 59 Abs. 2 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes in einem Anhörungstermin vorzubringenden Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan kann auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Amt für Bodenmanagement oder sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkung.

V. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder unter

https://hvbg.hessen.de/verfahren-nach-dem-flurbereinigungsgesetz-afb-heppenheim.

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Heppenheim, den 10.03.2025
(LS) Im Auftrag
gez. Ehlert
(Verfahrensleitung)