- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Tel.: 0611 535 8000
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-HP-05-20-92-01-B-0006#003
Flurbereinigungsverfahren VF 2092 Schönnen
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren VF 2092 Schönnen wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung der Beteiligten gem. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum FlurbG vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der jeweils geltenden Fassung geladen.
Beteiligte sind gemäß § 10 FlurbG
| - | die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke), |
| - | alle Nebenbeteiligten gem. § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung beschränken, die vom Verfahren betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände, |
| - | die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben (Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet gemäß § 56 FlurbG). |
I. Offenlegung der Unterlagen
Der Flurbereinigungsplan von Schönnen liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten mit seinen Bestandteilen:
am Montag den 28. April 2025
von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
am Dienstag den 29. April 2025
von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr
im Alten Schulhaus, Ebersberger Straße 33, 64711 Erbach im Odenwald.
Für Auskünfte über die Abfindung und für Erläuterung der Unterlagen sind während dieser Zeiten Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Auf Wunsch wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen mit.
II. Anhörungstermin
Zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird geladen am
Dienstag, den 29. April 2025 um 14 Uhr im Alten Schulhaus, Ebersberger Straße 33, 64711 Erbach im Odenwald.
Im Anhörungstermin erhalten die Beteiligten Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen des
Flurbereinigungsverfahrens zu äußern.
Dieser Termin dient vorrangig zur Anhörung und Aufnahme der Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan. Die Teilnahme an dem Termin ist freigestellt.
Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, diese muss beglaubigt sein.
Nutzen Sie bitte, die für die Flurbereinigung notwendige Vorlage, diese finden Sie bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse
https://hvbg.hessen.de/bodenmanagement/flurbereinigungsverfahren/schoennen
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
III. Veröffentlichung
Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Ladung zum Anhörungstermin werden in der Gemeinde Mossautal, in den Städten Michelstadt, Erbach, Oberzent und im Markt Kirchzell (Bayern) öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntgabe bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/bodenmanagement/flurbereinigungsverfahren/schoennen abrufbar.
IV. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan VF 2092 Schönnen steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu.
Neben dem nach § 59 Abs. 2 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes in einem Anhörungstermin vorzubringenden Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan kann auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Amt für Bodenmanagement oder sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkung.
V. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder unter
https://hvbg.hessen.de/verfahren-nach-dem-flurbereinigungsgesetz-afb-heppenheim.