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Oberzent aktuell
Ausgabe 14/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Grabsteine auf den Friedhöfen der Stadt Oberzent jetzt überprüfen!

Durch umstürzende Grabsteine sind auf Friedhöfen in den letzten Jahren Personen zum Teil erheblich verletzt worden. Wir sehen uns daher veranlasst, erneut auf die Einhaltung der Bestimmungen der Friedhofsordnung der Stadt Oberzent hinzuweisen.

Die Nutzungsberechtigten von Grabstätten sind verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstätten im Jahr mindestens zweimal, und zwar einmal im Frühjahr, nach Beendigung der Frostperiode, und zum anderen im Herbst, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Nutzungsberechtigten von Grabstätten, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für die daraus ergebende Schäden.

Sofern nicht bereits geschehen, bitten wir die vorgeschriebenen Überprüfungen umgehend vorzunehmen und nicht standfeste Grabmale gegen ein Umstürzen zu sichern bzw. umzulegen.

In den nächsten Wochen wird von der Stadt Oberzent eine Kontrolle sämtlicher Grabsteine/Grabmale auf allen Friedhöfen der Stadt Oberzent durchgeführt. Bis dahin sollen festgestellte Mängel beseitigt sein.