Immer wieder kommt es vor, dass aus Unwissenheit Wappen und Logo kopiert und unbefugt genutzt werden. Aus diesem Grund weisen wir auf die Wappensatzung der Stadt Oberzent vom 01.01.2018 hin, in welcher geregelt ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung erlaubt wird:
Die Führung und der Gebrauch der Wappen und Logo der ehemaligen Kommunen und der Stadt Oberzent ist grundsätzlich der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat vorbehalten.
In der Stadt Oberzent ansässige Personen sowie Personenvereinigungen, Stiftungen, Anstalten und Einrichtungen, die in Oberzent ihren Sitz haben, kann auf Antrag gestattet werden, Wappen und Logo zu verwenden, wenn die Interessen der Stadt nicht beeinträchtigt werden.
Zu beachten ist, dass die Erlaubnis zur Verwendung durch Dritte schriftlich beim Magistrat der Stadt Oberzent beantragt werden muss. Aus dem Antrag und dem beigefügten Entwurf muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck Wappen und Logo verwendet werden sollen. Die Darstellung muss heraldisch und künstlerisch einwandfrei sein.
Sollten in der Vergangenheit bereits Genehmigungen durch eine der ehemaligen Kommunen erteilt worden sein, behalten diese ihre Gültigkeit.
Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Wappensatzung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung.
Die vollständige Wappensatzung sowie den Antrag auf Wappennutzung finden Sie unter https://www.stadt-oberzent.de/stadtleben/stadtportrait/stadtwappen/