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Oberzent aktuell
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabsteine auf den Friedhöfen der Stadt Oberzent jetzt überprüfen!

Durch umstürzende Grabsteine sind auf Friedhöfen in den letzten Jahren Personen zum Teil erheblich verletzt worden. Wir sehen uns daher veranlasst, erneut auf die Einhaltung der Bestimmungen der Friedhofsordnung der Stadt Oberzent hinzuweisen.

Die Inhaberin und Nutzungsberechtigte oder der Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstellen sind verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens zweimal, und zwar einmal im Frühjahr, nach Beendigung der Frostperiode, und zum anderen im Herbst, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen oder Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Sofern nicht bereits geschehen, bitten wir die vorgeschriebenen Überprüfungen umgehend vorzunehmen und nicht standfeste Grabmale gegen ein Umstürzen zu sichern bzw. umzulegen.

In den nächsten Wochen wird von der Stadt Oberzent eine Kontrolle sämtlicher Grabsteine/Grabmale auf allen Friedhöfen der Stadt Oberzent durchgeführt. Bis dahin sollen festgestellte Mängel beseitigt sein.