Wir bringen hiermit öffentlich zur Kenntnis, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen in der Zeit von Montag, 08.05. bis Montag, 15.05.2023 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, Verwaltungsstandort Beerfelden, Zimmer 9, Metzkeil 1, 64760 Oberzent zu jedermanns Einsicht offen liegt.
Gegen diese Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche ab dem Ende der Offenlegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass auf dieser Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften, oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§37 GVG).
Oberzent, den 05.05.2023
Der Magistrat der Stadt Oberzent
Christian Kehrer
Bürgermeister