Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Gültigkeit Bürgermeisterwahl
Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Oberzent
Hierdurch wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent in ihrer Sitzung am 23. April 2024 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Oberzent vom 25. Februar 2024 gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt hat.
Oberzent, den 03. Mai 2024
gez. Schäfer, Gemeindewahlleiterin