In einer dreiteiligen Serie möchten wir Sie erneut über die Katzenschutzverordnung der Stadt Oberzent und ihre Notwendigkeit informieren. Auch geben wir Ihnen Hilfestellungen und Kontaktdaten, falls Sie selbst Unterstützung benötigen oder in Ihrer Nachbarschaft eine Überpopulation von Katzen bekannt ist.
Teil 1/3
Seit wann gibt es die Katzenschutzverordnung der Stadt Oberzent und was sagt sie aus?
Die Katzenschutzverordnung gibt es in Oberzent seit 2020.
Sie definiert die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht sowie Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Verordnung durch das örtliche Ordnungsamt.
Sie gilt für alle Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren.
Alle Freigänger-Katzen sind mit 5-6 Monaten zu kastrieren – denn bereits in diesem Alter werden sie geschlechtsreif.
Außerdem sind alle Freigänger-Katzen mittels Mikrochip oder Tätowierung zu kennzeichnen.
Nach der Kennzeichnung sind diese Katzen zusätzlich mit Ihrer Registriernummer bei einem Haustierregister z.B. TASSO oder Findefix zu registrieren.
Die Kastrations-, Kennzeichnung- und Registrierpflicht besteht sowohl für Kater als auch für Kätzinnen.
Als Katzenhalter/in gilt auch, wer diese regelmäßig füttert/ versorgt.
Für die Zucht von Rassekatzen kann es Ausnahmen geben.
Bei Nichtbeachtung dieser Verordnung kann dem Halter/ der Halterin auferlegt werden, diese Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Die Stadt Oberzent ist berechtigt, sich dies nachweisen zu lassen.
Ein Verstoß kann eine Geldbuße bis zu 1.000 € nach sich ziehen.
Wir möchten hierdurch nochmals auf die bestehende Katzenschutzverordnung hinweisen und eindringlich um Einhaltung bitten.
Wenn Sie Hilfe benötigen, da sich z.B. auf Ihrem Hof eine Überpopulation angesiedelt hat oder Ihnen unkastrierte, wilde Streunerkatzen bekannt sind, dann können Sie sich gerne an das Ordnungsamt Oberzent (E-Mail: ordnungsamt@stadt-oberzent.de oder Tel.: 06068 7590-970) oder an einen der regionalen Tierschutzvereine wenden. Hier wird Ihnen gerne und kompetent weitergeholfen.
Auch wenn es in Ihrer Nachbarschaft Auffälligkeiten gibt, können Sie sich dahingehend mit einer der nachfolgend genannten Organisationen in Verbindung setzen.
Tierschutzinitiative Odenwald e.V.
info@tsi-odenwald.de
Tel.: 0700 0410-6666
TINO – Tiere in Not Odenwald e.V.
tino@tiere-in-not-odenwald.de
Tel.: 06063 939848
A.R. Stiftung
roeth@ar-stiftung.de
Tel.: 06068 9415745