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Oberzent aktuell
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Versteigerung von Fundsachen gemäß § 973 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Dem Fundbüro der Stadt Oberzent wurden vom Verkehrsbetrieb des ÖPNV diverse Fundsachen übergeben, die in den Bussen liegen geblieben waren. Die sechsmonatige Aufbewahrungsfrist ist nun abgelaufen. Dies sind

Zwei Smart-Watches, cremefarben und schwarz, ohne Markenbezeichnung

Vier Smartphones der Marke „Samsung“

Ein e-book-Reader der Marke „Tolino“

Eine Digital-Kamera, schwarz, ohne Markenbezeichnung

Ein I-phone

Ein Kopfhörer in Tasche der Marke „Jambra“

Eine Digital-Armbanduhr der Marke „Hagen“

Dies wird gemäß § 980 BGB öffentlich bekannt gemacht. Die Eigentümer*innen werden hierdurch aufgefordert, bis spätestens 2. Juni 2023 die Rechte an den Gegenständen geltend zu machen. Danach wird eine Versteigerung gemäß § 979 Abs. 1a BGB erfolgen.