Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
bitte schneiden Sie Ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen, Geh- und Radwegen regelmäßig zurück. So stellen Sie sicher, dass keine Verkehrszeichen verdeckt werden, der Weg frei bleibt und niemand behindert oder gefährdet wird. Gemäß § 27 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes müssen Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, zurückgeschnitten werden.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, muss die Stadt die Äste, nach Aufforderung und Fristsetzung, auf Ihre Kosten entfernen lassen – und das möchten wir alle gern vermeiden.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe zum sicheren und freundlichen Miteinander!