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Oberzent aktuell
Ausgabe 20/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

Alle Vereine in der Stadt Oberzent, die in der Jugendarbeit tätig sind, können bis 01.09.2025 Förderung beantragen

Im Rahmen der Haushaltsplanung der Stadt Oberzent wurden Gelder für die Kinder- und Jugendarbeit für Vereine bereitgestellt, die aktive Jugendarbeit betreiben. Wir möchten diesen eine finanzielle Unterstützung geben, denn Jugendarbeit ist wichtig und sehr wertvoll. Auf Antrag kann jeder Verein für Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren eine Förderung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass im Verein eine eigene organisierte Gruppe für Kinder und Jugendliche existiert.

Anträge für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2025 können bis 01. September 2025 bei der Stadt Oberzent gestellt werden. Das Formular zur Antragstellung ist über unsere Homepage unter www.stadt-oberzent.de/stadtleben/vereine/foerdermoeglichkeiten/ abrufbar oder kann auf Anfrage zugesandt werden. Der Antrag ist bis 01.09.2025 an uns zurückzusenden (Kontakt siehe unten). Verspätet eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Wir danken den Vereinen, dass sie mit ihrer Jugendarbeit einen wichtigen Baustein für eine gute soziale Infrastruktur legen.

Kontakt für Anträge zur Vereinsförderung: Stadt Oberzent, Frau Beisel, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, Tel. 06068 7590-926, E-Mail: Vorzimmer@stadt-oberzent.de