Die Stadt Oberzent weist alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass folgende Abgaben fällig wurden:
| 15.05.2024 | 2. Rate Grundbesitzabgaben |
| 15.05.2024 | 2. Rate Gewerbesteuervorauszahlungen |
| 15.05.2024 | 2. Rate Zweitwohnungssteuer |
Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die Rückstände bis spätestens
31. Mai 2024
auszugleichen.
Die Bekanntmachung der Fälligkeiten im öffentlichen Gemeindeblatt gilt offiziell als Erinnerung. Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird.
Benutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeweils zur Fälligkeit die Zahlungen ohne weiteres eigenes Zutun geleistet werden und sich mögliche Mahnverfahren erübrigen.