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Oberzent aktuell
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Oberzent Bebauungsplan „Am Hämmerichsweg“, Stadtteil Ober-Hainbrunn gem. § 30 BauGB

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

In seiner Sitzung am 18. März 2025 stellte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent den vorliegenden Planentwurf des Bebauungsplan „Am Hämmerichsweg“, Ober-Hainbrunn fest und hat beschlossen, vor Einleitung des förmlichen Verfahrens die Anhörung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan dient der städtebaulichen Ordnung und Klarstellung des Planbereiches. Durch die geplante Errichtung eines nicht gewerblichen Wirtschaftsgebäudes zur Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sind zur städtebaulichen Einfügung und zur Schonung des Landschaftsbildes die Festsetzung einer definierten überbaubaren Grundstücksfläche, einer max. Grundfläche des geplanten Gebäudes, einer Firsthöhe sowie eine Festsetzung zur schadlosen Beseitigung des anfallenden nicht schädlich belasteten Niederschlagswassers, der äußeren Gestaltung des Gebäudes und einer Fläche zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich

Hierdurch wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf des Bebauungsplans „Am Hämmerichsweg“, Ober-Hainbrunn mit Begründung auf die Dauer eines Monats, und zwar

vom 02. Juni 2025 bis 07. Juli 2025

im Rathaus der Stadt Oberzent, Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, 64760 Oberzent, Bauverwaltung, Hochbau und Stadtentwicklung, öffentlich ausgelegt wird.

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Stadtverwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Oberzent, 23.05.2025
Magistrat der Stadt Oberzent
Kehrer, Bürgermeister