Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals eindringlich darauf hin, dass in der Anlage Friedpark und bei den pflegefreien Urnengräbern auf allen Friedhöfen der Stadt Oberzent die Möglichkeit besteht, an allgemeinen Gedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag) oder persönlichen Gedenktagen (Geburtstag, Todestag) am zentralen Denkmal Blumenschmuck in Form von Schnittblumen abzulegen; Grablichter, Figuren, Schalen, Gestecke etc. sind jedoch nicht gestattet.
Widerrechtlich abgelegte Gegenstände werden entfernt!
Auch häuft es sich in letzter Zeit, dass Blumen auf den Beisetzungsflächen (Wiesen) der Friedparkanlagen und pflegefreien Urnengrabfeldern abgelegt und sogar mit Draht in der Erde befestigt werden. Dies ist bitte zu unterlassen, da dadurch Mähgeräte Schaden nehmen können und die Mäh- und Pflegearbeiten des städtischen Bauhofs behindert werden.
Ebenso weisen wir darauf hin, dass hinter den Grabsteinen keine Gegenstände, wie z.B. Gießkannen, Vasen, kleine Gartengeräte etc., abgelegt werden dürfen. Diese behindern ebenfalls die Mäh- und Pflegearbeiten auf den Friedhöfen.
Wir bitten um Beachtung.