Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 (5) BauGB
Mit Verfügung vom 30.10.2023 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Teilflächennutzungsplan mit Teillandschaftsplan mit Ausnahme der Rotumrandungen der östlich der Ortslage von Beerfelden im Wald gelegenen, grün-orange schraffierten und mit „Bikepark“ gekennzeichneten Fläche genehmigt (die Fläche des Bikeparks wird nach Beendigung des Verfahrens zur Waldentlassung über ein gesondertes Verfahren in den Flächennutzungsplan aufgenommen).
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent fasste in ihrer Sitzung am 23. April 2024 den Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 6 (5) BauGB der Teilflächennutzungsplan mit Teillandschaftsplan mit Ausnahme der Rotumrandungen wirksam.
Die folgenden Unterlagen:
können ab sofort bei der Stadt Oberzent im Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Offenlage des genehmigten Teilflächen-nutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist aufgrund des Umfangs nur im Verwaltungsstandort Rothenberg, Hauptstraße 23, 64760 Oberzent, möglich.
Dienststunden der Verwaltung sind:
| Montag und Dienstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die genannten Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Oberzent und im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Oberzent unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.