Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat in ihrer Sitzung am 23. April 2024 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Oberzent vom 25. Februar 2024 gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für gültig erklärt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde im Oberzent aktuell am 03. Mai 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Nach Ablauf der Klagefrist gemäß § 51 KWG i. V. m. § 27 KWG ist der Beschluss nunmehr rechtskräftig.