Titel Logo
Oberzent aktuell
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Oberzent

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat in ihrer Sitzung am 23. April 2024 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Oberzent vom 25. Februar 2024 gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für gültig erklärt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde im Oberzent aktuell am 03. Mai 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Nach Ablauf der Klagefrist gemäß § 51 KWG i. V. m. § 27 KWG ist der Beschluss nunmehr rechtskräftig.

Oberzent, den 14. Juni 2024
gez. Schäfer, Gemeindewahlleiterin