Das Ordnungsamt der Stadt Oberzent möchte aus gegebenem Anlass über die jährliche ab dem 01. März geltende Brut- und Setzzeit informieren. Zu dieser Zeit benötigen Wildtiere und ihr Nachwuchs besonderen Schutz.
In der Stadt Oberzent besteht aktuell nur innerhalb der Wohnbebauung eine Leinenpflicht. Damit dies auch zukünftig so bleibt, sind wir alle auf die Mithilfe der Hundebesitzer angewiesen.
Denn wer die Natur liebt, hält seine Hunde grundsätzlich von hohen Wiesen, Hecken und Waldflächen fern. Ein Hund wird zum Beispiel von Tieren als Fressfeind erkannt und kann die Wildtiere in Panik versetzen und teils mehrere Tage beunruhigen. Hunde, die nicht ausnahmslos aufs Wort hören, gehören stets angeleint. Ebenso an die Leine genommen werden müssen Hunde dann, wenn Sie beim Spaziergang Wildtiere wie Rehe und Hasen in der Nähe entdecken, oder das umliegende Gelände unübersichtlich ist. Da der Jagdtrieb oft unvorhersehbar einsetzt, sollte man hier auf Nummer sicher gehen und frühzeitig die Leine anlegen. Allgemein empfiehlt es sich, den eigenen Hund nur an gut einsehbaren Stellen frei laufen zu lassen und auch nur so weit, dass sie als Halter den Hund jederzeit zurückrufen können.
Sollten Hunde unangeleint Wildtiere hetzen, müssen die Hundebesitzer mit einer hohen Geldbuße rechnen. Insbesondere dann, wenn der Hund ein Wildtier erlegen sollte. Ein Bußgeld bekommen kann man aber auch, wenn der Hund außerhalb der Sichtweite des Halters laufen gelassen wird, denn dieser muss laut Gesetz jederzeit auf den Hund einwirken können.
Die Brut- und Setzzeit endet zum 30. September. Die obenstehenden Tipps sollten aber auch darüber hinaus das gesamte Jahr beachtet werden. Denn zu jeder Zeit kann man in unserer schönen Natur auf das ein oder andere Wildtier treffen. Helfen Sie daher mit, unsere Natur und deren Bewohner zu schützen.
Felder sind keine Hundetoiletten
Im Namen unserer vielen Landwirte appellieren wir zudem erneut, auch auf Feld- und Wiesenflächen den Kot des Hundes aufzusammeln und danach im Abfalleimer zu entsorgen. Da das gemähte Gras als Futtermittel für Tiere wie Rinder und Pferde genutzt wird, können durch die Hinterlassenschaften des Hundes krank machende Erreger in den Stall gelangen. Bitte nutzen Sie daher die von der Stadt Oberzent kostenlos zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel, auch wenn der Hund sein Geschäft „nur“ auf der Wiese verrichtet.
Wir bedanken uns für Ihre Kenntnisnahme und Beachtung!