Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat in ihrer Sitzung am 28. April 2026 die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten der Stadt Oberzent vom 15. März 2026 gemäß § 26 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für gültig erklärt.
Nach Ablauf der Klagefrist gemäß § 27 KWG ist der Beschluss nunmehr rechtskräftig.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten der Stadt Oberzent wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.stadt-oberzent.de am 29. Mai 2026 öffentlich bekanntgemacht und ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.